Pausenregelung Steiermark

Allgemeines

Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.

Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden
  • Pause muss außerhalb der "Kernzeit" (bspw. von 8-12 Uhr) liegen
  • mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
  • anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
  • 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
  • die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.
  • die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.

Mögliche Sonderregelungen

Bspw. Sonderregelung Arztbesuch:

  • Wenn der Arztbesuch in der Kernzeit 08:00 - 12:00 Uhr liegt, dann wird ebenso die bezahlte Pause gutgeschrieben
  • Arbeitszeit muss wiederum 6 Stunden betragen
  • nach dem Arztbesuch muss mind. noch eine Stunde gearbeitet werden
  • Arztbesuch wird nur in der Kernzeit als Arbeitszeit gerechnet, ab 12 Uhr muss der Arztbesuch immer abgeschnitten werden.