Umkleidezeit

Vertragliche Rahmenbedingungen

Im Zuge der Einführung der "Elektronischen Zeiterfassung" wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass eine Umkleidezeit mit dem Grundgehalt abgegolten wird.

Der Arbeitnehmer betritt das Unternehmen in seiner Privatkleidung, meldet sich an der Stempeluhr an und muss sich erst im Haus seine Arbeitskleidung anziehen (="Umkleidezeit"). Für die Wegzeit von der Stempeluhr in den Personalraum zur Umkleide ist daher pro Abteilung eine festzulegende Zeitspanne pro Tag von der gestempelten Arbeitszeit abzuziehen.

Dieser Abzug erfolgt allerdings nur dann, wenn die geplante Arbeitszeit überschritten wird. Bei einem geplanten Dienst von 8.00 Stunden müssen also mehr als 8.00 Stunden Arbeitszeit gestempelt sein, damit die Umkleidezeit entsprechend wieder abgezogen werden kann. Folglich müssen bei einem 24.00-Stunden-Nachtdienst auch mehr als 24.00 Stunden Arbeitszeit gestempelt sein.

Kann die Umkleidezeit nicht zur Gänze abgezogen werden (z. B.: gestempelte Zeit 8.06 Stunden bei einem geplanten 8.00 Stunden Dienst), so werden auch nur die Umkleidezeiten bis zur geplanten Arbeitszeit berücksichtigt (hier: 0.06).

Anmerkung: diese beschriebene Regelung gilt nur in manchen Betrieben (Variante = Umkleidezeit nicht zusätzlich). In anderen Betrieben stempeln die Mitarbeiter wenn sie kommen NACH dem Umziehen bzw. wenn sie gehen VOR dem Umziehen, die Umkleidezeit wird somit für das AZG dazugezählt. Die geplante Arbeitszeit muss in diesem Fall auch nicht überschritten werden. (Variante = Umkleidezeit zusätzlich)

Technische Umsetzung

Umkleidezeit Planungscode
Umkleidezeit UK Planungscode.png

Es erfolgt ein Eintrag von virtuellen Stempelungen unter einem speziellen Planungscode. Diese "virtuellen Stempelungen" sind nur im Mitarbeiter-Berechnungsdialog ersichtlich. Die Stempelung erfolgt mit einem speziellen Planungscode und können daher unter dem eigenen Zeitkonto "Umkleidezeiten" ausgewertet werden. Da diese Umkleidezeiten für die AZG-Prüfungen relevant sind, muss ein eigenes Abrechnungsschema für diesen Planungscode hinterlegt werden, das nur Auswirkung auf die AZG-Prüfungen hat, nicht jedoch auf die anrechenbare Arbeitszeit und die möglicherweise daraus resultierenden Zulagen.


Im Berechnungsdialog stellt sich das wie folgt dar (hier: 6 Minuten Umkleidezeit):

Anzeige im Tages-Tooltip
Umkleidezeit Tooltip.png
Berechnungsdialog
Umkleidezeit Berechnungsdialog.png


Die Umkleidezeiten werden beim ersten und letzten relevanten Kommt-Geht-Block eingetragen, wobei folgende Kommt-Geht-Blöcke ignoriert werden

  1. spezielle Abrechnungsschemen, wie z.B.: "Kommt-zu-früh", "Geht-zu-spät", "Rufbereitschaften"
  2. spezielle Planungscodes, wie z.B.: "Besprechungen", "Telefonzeiten", Überstundenanrechungen während "Geht-zu-spät"


Spezielle Hinweise:

Grundsätzlich bleiben ALLE Stempelungen mit einem Planungscode UNBERÜCKSICHTIGT!!

ALEX definiert als Kommt-Geht-Block jeden Eintrag, bei dem sich das Abrechnungsschema ändert, und nicht die tatsächlich gestempelten Kommt-Geht-Blöcke. Beispiel anhand eines 8-Stunden-Dienstes, üblicherweise von 07:00 bis 15:00 Uhr mit bezahlter Pause:


Gestempelter Kommt-Geht-Block:

  • 07:00 - 18:00 Uhr


ALEX Interpretation, wenn es sogenannte Gleitzeiten - sog. 'KANN-Arbeitszeiten' gibt:

  • 07:00 - 15:00 Uhr Tagesarbeitszeit
  • 15:00 - 18:00 Uhr Kann-Arbeitszeit


Darstellung mit 6 Minuten Umkleidezeit:

  • 07:00 - 07:06 Uhr Umkleidezeit
  • 07:06 - 15:00 Uhr Tagesarbeitszeit
  • 15:00 - 17:54 Uhr Kann-Arbeitszeit
  • 17:54 - 18:00 Uhr Umkleidezeit


Darstellung mit 6 Minuten Umkleidezeit, wenn nach 17:00 Uhr keine erlaubte Arbeitszeit mehr ist (="Geht zu spät"):

  • 07:00 - 07:06 Uhr Umkleidezeit
  • 07:06 - 15:00 Uhr Tagesarbeitszeit
  • 15:00 - 17:54 Uhr Kann-Arbeitszeit
  • 16:54 - 17:00 Uhr Umkleidezeit
  • 17:00 - 18:00 Uhr Geht zu spät - keine Anrechnung

Anmerkung: obige Beispiele gelten für die Variante "Umkleidezeit nicht zusätzlich", bei der Variante "Umkleidezeit zusätzlich" wird die Umkleidezeit ja VOR gestempeltem Dienstbeginn und NACH gestempeltem Dienstende dazugeneriert.

Sonderfälle

Es ergeben sich aus dem Tagesbetrieb natürlich einige Sonderfälle:

Rufbereitschaften, Telefonunterstützung

Falls es bei Rufbereitschaften telefonische Unterstützung gibt - der Mitarbeiter muss also nicht ins Unternehmen kommen - fällt auch keine Umkleidezeit an. Diese Einsätze müssen mit eigenen Planungscodes markiert werden, da ja sämtliche mit Planungscode versehenen Stempelungen nicht für diese Berechnung berücksichtigt werden.

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