Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.05.2013 (9 ObA 11/13 b) ausgesprochen, dass eine Erkrankung den Verbrauch von vereinbartem Zeitausgleich nicht unterbricht.
Dabei geht es nicht nur um den klassischen Zeitausgleich sondern meist auch um den Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit.
Als vereinbarter Zeitausgleich gilt im Alex® ein Zeitausgleich, welcher im Status Planung eingetragen wurde.
Wichtig hierbei ist, dass dieses Thema nur einen ECHTEN Zeitausgleich treffen kann.
Ein Zeitausgleich, welcher sowieso nicht im Total angerechnet wird, ist ja nur ein Platzhalter für einen leeren Tag. Bei Eintrag eines Krankenstandes werden an diesen Tagen auch keine Krankstunden gerechnet
Abbildung im Dienstplan
Gleitzeit
Echter Zeitausgleich
Kein Konsum bei Krankenstand
Im Status Planung sieht man, dass der Saldo durch den Zeitausgleich auf 2 Stunden reduziert wurde.
Wird der Zeitausgleich bei Krankenstand nicht als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo im Status Ist nicht reduziert - der Saldo bleibt in diesem Fall auf 10 Stunden.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und kein Zeitausgleichskonsum abgezogen. Konsum bei Krankenstand Wird der Zeitausgleich als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und 8 Stunden im Konto "ZA Konsum aus Krank" dargestellt.
Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit
Parametrierung
Bei der Parametrierung muss zwischen Standard und 7up unterschieden werden.
Parametrierung Standard
Als Krankenstand