Ab der Version 2017.24 kann beim Schema definiert werden, dass die Blockzeit von 19:00 - 07:00 ab der ersten Minute erfüllt ist.
Lt. Einkommenssteuergesetz müssen 3 Stunden gearbeitet werden, damit die Zuschläge als steuerbegünstigt abgerechnet werden können. In Ausnahmefällen (z.B: Rufbereitschaftseinsätzen) gilt diese 3-Stunden-Grenze jedoch nicht.