In manchen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass bei einer Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden, die zeit bis zum erreichen von 40 Stunden pro Woche nicht als Überstunde bewertet werden darf, sondern als Mehrstunde 1:1 gerechnet werden muss.
Ab Version 2018.16 ist es möglich, einen Planungscode für diese Mehrarbeit zu erstellen, der bei Markierung der Wochenüberstunden automatisch die Differenz zu den 40 Wochenstunden mit der Bewertung 1:1 belegt.