Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.
Das österreichische ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.
Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:
Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister |
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!