Gesundheitsberuferegister

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Das österreichische Logo gesundheitsberuferegister.png ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.


Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister
Gesundheitsberuferegister.png

Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!

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