Wochenruheprüfung

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Die Wochenruhe kann zusätzlich zur Prüfung pro Woche auch in einem rollierenden oder fixen Durchrechnungszeitraum geprüft werden. Beispielsweise muss innerhalb vier Wochen die Wochenruhe mindestens 144 Stunden betragen. In diesen vier Wochen müssen pro Woche mindestens 24 oder 36 Stunden am Stück frei sein.

Die Prüfung und die damit verbundenen Einstellungen werden im Weiteren genauer erläutert.


Mindestruhezeit je Woche: Ruhestunden

Mit diesem Parameter wird definiert, wie viele Stunden mindestens einmal in der Woche durchgehend frei sein müssen. Der Parameter wird im Zusammenhang mit den Parametern "Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung" und "Mindestruhezeit je Woche: Stunde für Prüfung" gesetzt, welche den Prüfungszeitraum regeln. Die Ruhezeit muss nicht vom Anwender definiert werden, Alex errechnet sich diese selbst.

Findet Alex in einer Woche keinen freien Zeitraum, der mindestens den hinterlegten Wert beträgt, so kommt es zu einer AZG-Verletzung. Wird die Mindest-Wochenruhezeit im Status IST verletzt, so kommt es ebenfalls zu einer AZG-Verletzung, eine besondere Bewertung oder Gutschrift der Stunden findet NICHT statt.

In der Regel muss eine Mindest-Wochenruhezeit von 36,00 oder 24,00 Stunden eingehalten werden.


Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung / Stunde für Prüfung

Der Parameter regelt, welcher Zeitraum für die Prüfung der Mindest-Wochenruhezeit herangenommen wird. Er wird in Verbindung mit dem Parameter "Mindestruhezeit je Woche: Stunde für Prüfung" gesetzt.

Beispiel:

Wochentag für Prüfung:          Montag
Stunde für Prüfung:             00

Der Zeitraum in dem die hinterlegte Wochenruhe eingehalten werden muss, geht bis Sonntag 24:00 Uhr.
Wochentag für Prüfung:          Montag
Stunde für Prüfung:             06

Der Zeitraum in dem die hinterlegte Wochenruhe eingehalten werden muss, geht bis Montag 06:00 Uhr.


Mindestruhezeit in x Wochen: Ruhestunden

Mit diesem Parameter wird definiert, wieviele Stunden mindestens im Durchrechnungszeitraum frei sein müssen. Der Parameter wird im Zusammenhang mit dem Parameter "Mindestruhezeit in x Wochen: Wochenanzahl" gesetzt, welcher den Prüfungszeitraum regeln.

Findet Alex im Druchrechnungszeitraum von x Wochen keinen freien Zeitraum, der mindestens den hinterlegten Wert beträgt, so kommt es zu einer AZG-Verletzung. Wird die Mindest-Wochenruhezeit im Status IST verletzt, so kommt es ebenfalls zu einer AZG-Verletzung, eine besondere Bewertung oder Gutschrift der Stunden findet NICHT statt.

In der Regel muss eine Mindestruhezeit in 4 Wochen von 144 Stunden (36,00 stunden pro Woche) eingehalten werden.

Prüfungstag für die Mindestruhezeit in x Wochen wird durch den Parameter Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung bestimmt.


Mindestruhezeit in x Wochen: Wochenanzahl

Der Parameter regelt, welcher Zeitraum für die Prüfung der Wochenruhezeit herangezogen wird.

Beispiel:

Ruhestunden:                    144
Wochenanzahl:                   4

In einem Durchrechnungszeitraum von 4 Wochen müssen mindestens 144,00 Stunden Wochenruhe eingehalten werden.


Mindestruhezeit in x Wochen: Startdatum bei fixem Zeitraum

Dieser Parameter muss im falle eines fixen Durchrechnungszeitraumes gesetzt werden.