Zur Verwaltung von Jahresabwesenheitsansprüchen (stunden- oder tageweise) wie z.B. Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Fortbildung, ... müssen Ansprüche angelegt werden.
Anspruchsart |
ACHTUNG! Ansprüche immer mit Stichtag 1.1. des Jahres anlegen!
Info: Bis Version 7.8.6. können Anspruchsarten nur über Anspruchsspezifikationen in den Systemeinstellungen angelegt werden.
Allgemein
Name
Eindeutige Kennzeichung der Anspruchsart. Z.B. 01, 02, NS... Darf nur einmal verwendet werden Achtung - keine Sonderzeichen verwenden
Bezeichnung
Bezeichung der Anspruchsart, welche in den Parametereinstellungen etc. verwendet wird
Kurzbezeichnung
Ist jene Bezeichnung die in den Summenspalten zu sehen ist. (Urlaub z.B. "U")
Berechnung
Zeitraum
- Angepasst: Zubuchung des Anspruches mit dem im Personalstamm hinterlegten "Zubuchungsstichtag".
- Verwendung hauptsächlich bei Arbeitsjahr, da es dann keine Abhängigkeit zum erfassten Eintrittsdatum gibt
- wird verwendet wenn es sowohl Mitarbeiter mit Zubuchung zum Beginn des Arbeitsjahres und Mitarbeiter mit Zubuchung zu Beginn des Kalenderjahres gibt
- Arbeitsjahr: Zubuchung des Anspruches mit Eintrittsdatum
- Sollte eher nicht verwendet werden --> Anlage mit "Angepasst" da viel flexibler. Wiedereintritt...
- Kalenderjahr: Zubuchung des Anspruches mit 1. Jänner
- Sollte eher nicht verwendet werden --> Anlage mit "Angepasst" da viel flexibler. Übrigens ist der default-Wert für den "Zubuchungstag" 1.1.1900 was gleichbedeutend mit "Kalenderjahr" ist.
Zubuchung Vollzeit
Anzahl der Stunden / Tage, welche pro Zeitraum einem Vollzeit-Mitarbeiter zugebucht werden. = Grundanspruch pro Anspruchsperiode
Anwendung: Hier wird meistens "0" erfasst. Definition des Grundanspruches über "Staffelung für Zusatzanspruch" --> flexibler bei Änderungen bzw. unterschiedlichen Grundansprüchen pro Bereich/Berufgruppe etc. (Röntgen/Zivis haben andere Grundansprüche)
Übertrag
- ja = Resturlaub wird in die nächste Anspruchsperiode mitgenommen
- nein = Resturlaub verfällt am Ende der Anspruchsperiode
Aliquotierungsart
Diese steuert ob und wie der Anspruch auf das Beschäftigungsausmaß (oder auf einen anderen Parameter) des Personals angepasst wird.
Bei einer Anspruchsart "in Tagen" wurde früher oft "Keine" eingestellt. Es ist jedoch mittlerweile möglich, den Anspruch auf die Tagewoche zu aliquotieren! siehe Anspruchsaliquotierung nach Tagewoche
Bei einer Anspruchsart "in Stunden" muss üblicherweise eine der anderen Optionen eingestellt werden.
Folgende Einstellungen sind möglich:
- "Jahresanspruch"
- "Restanspruch"
- "erster Beschäftigungsfaktor"
- "Keine"
Jahresanspruch
Der gesamte Jahresanspruch wird rückwirkend, bis zur letzten Zubuchung aliquotiert und neu berechnet. Hier wird nur der Jahresanspruch aliquotiert. Ein allfälliger Rest aus Vorperioden wird NICHT aliquotiert.
Beispiel:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Jänner - Juni = 181 Tage Juli - Dezember = 184 Tage (200 x 100%) 200 / 365 * 181 = 99,18 (200 x 50%) 100 / 365 * 184 = 50,41 Urlaubsrest = 149,59
Restanspruch
Der bestehende Anspruchsrest zum Umstellungsmonat wird einfach mit dem neuen Beschäftigungsausmaß errechnet. Achtung: Hier wird auch der Anspruch aus Vorperioden mitaliquotiert!
Beispiel 1:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Restanspruch 30.6.: 200 Stunden Berechnung: 200 * 50% = 100 Stunden Restanspruch
Beispiel 2:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 75% beschäftigt,
ab 01. Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Restanspruch 30.6.: 150 - 20 Stunden konsumiert = 130 Stunden Berechnung: (130 / 75) * 100 = 173,33 (Anspruch Vollzeit) * 50% = 86,67 Stunden Restanspruch
Untermonatiger Beschäftigungsausmaßwechsel
Ab der Version 2020.04 wird die Restanspruchsaliquotierung auch bei untermonatigem Wechsel durchgeführt.
Hierbei wird der "Restanspruch zum Monatsersten MINUS Urlaubskonsum bis zum Tag des Wechsels" aliquotiert.
Zu Beachten:
- Korrekturen werden NACH der Aliquotierung berechnet
- Spezielle Zusatzurlaube müssen kontrolliert werden
- untermonatiger Zubuchungstag und Wechsel Beschäftigungsausmaß im gleichen Monat
erster Beschäftigungsfaktor
Ab Version 2020.22 gibt es diese Aliquotierungsmethode.
Hierbei wird nur im Monat der Zubuchung das Beschäftigungsausmaß (bzw. der ausgewählte Aliquotierungsbasis) herangezogen und die Zubuchung dementsprechend aliquotiert.
Jede weitere Änderung des Beschäftigungsfaktors im laufenden Anspruchsjahr löst keine Aliquotierung aus.
Es erfolgt die Aliquotierung nur im Monat der Zubuchung!
Keine
Bei einem Beschäftigungsausmaßwechsel wird keine Aliquotierung angestoßen. Dies muss bspw. bei einem Anspruch in Tagen hinterlegt werden.
Aliquotierungsmethode
Folgende Aliquotierungsmethoden stehen im ALEX zur Verfügung. Diese kommt bei Ein- und Austritten sowie beim Beschäftigungsausmaß-Wechsel zum Einsatz.
Aliquotierung monatsgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 12) x Anzahl der vollen Monate.
- Untermonatiger Eintritt: Eintrittsmonat zählt auch als volles Monat!
- Untermonatiger Austritt: Austrittsmonat zählt nicht als volles Monat
- Wenn ein Mitarbeiter im gleichen Monat eintritt und untermonatig wieder austritt, bekommt er keinen Urlaub
- Inaktivzeiten werden gleich behandelt wie Eintritt- oder Austritt
- beginnt eine Karenzzeit untermonatig, wird dies wie ein Austritt behandelt -> kein Urlaubsanspruch für dieses Monat
- endet eine Karenzzeit untermonatig, wird dies wie ein Eintritt behandelt -> Urlaubsanspruch für das gesamte Monat
Beispiel: Jahresanspruch 240 Stunden; Eintritt am 16.1.2015; Austritt am 20.3.2015 Urlaubsanspruch = 240/12*2 = 40 h Im Jänner hat der Mitarbeiter 20 h Anspruch (untermonatiger Eintritt zählt wie ein volles Monat), im Februar ebenfalls 20 und im März durch den untermonatigen Austritt 0
Aliquotierung tagesgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 365) x Anzahl Kalendertage (=Beschäftigungstage)
Beispiel: Austritt am 5.6. des Jahres
Anzahl Beschäftigungstage = 156 (25 Anspruchstage / 365 Tage) * 156 = 10,68
Aliquotierung 30/360
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 360) x Anzahl der Beschäftigungstage (hier werden volle Monate immer pauschal mit 30 Tagen angenommen)
Beispiel: Austritt am 05.06.2015 Beschäftigungstage = 5*30 Tage (Jän - Mai) + 5 Tage im Juni = 155 (25 / 360) * 155 = 10,76
Rundung Zubuchung
Hierbei geht es um die Rundung der jährlichen/monatlichen Zubuchung.
Über die Eingabe dieses Parameters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 60,0 -> es wird minutengenau gerundet (kaufmännisch)
- -60,0 -> es wird minutengenau gerundet (aufrunden)
- 0,00 -> keine Rundung
Beispiel kaufmännisch: 1,374… ≈ 1,37 Beispiel nicht kaufmännisch runden: 1,374… ≈ 1,38
Immer Aufrunden muss immer aufgerundet werden, so müssen die oben beschriebenen Werte negativ erfasst werden:
- - 0,25 -> immer AUFRUNDEN auf halbe Tage / Stunden
- - 0,50 --> immer AUFRUNDEN auf ganze Tage / Stunden
Rundung bei Restaliquotierung
Diese Rundung gilt NUR für die Aliquotierung des Anspruches bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes und RESTALIQUOTIERUNG!
Über die Eingabe dieses Parameters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,00 -> keine Rundung
Immer Aufrunden muss immer aufgerundet werden, so müssen die oben beschriebenen Werte negativ erfasst werden:
- - 0,25 -> immer AUFRUNDEN auf halbe Tage / Stunden
- - 0,50 --> immer AUFRUNDEN auf ganze Tage / Stunden
Zeitkonto Konsum
Hier kann ein Zeitkonto hinterlegt werden, welches den Konsum des Anspruches steuert. (Ab Version 2019.2)
Standardmäßig wird immer das Total der Planungscodes geprüft, welche den Parameter "Konsum für Anspruch" hinterlegt haben. Dieser Parameter ist stichtagsabhängig
Berechnungsart
- Stunden: Stundenweiser Anspruch
- Tage: Tageweiser Anspruch
Prüfung bei negativem Rest
Es kann eingestellt werden, ob eine Meldung bei einem negativen Rest erfolgen soll:
- Keine Prüfung: keine Meldung
- Info: Infotext (blaues Rufzeichen) - Dienstplan kann trotzdem abgeschlossen werden
- Warnung: Leichter Fehler (Gelbes Dreieck) - Dienstplan kann trotzdem abgeschlossen werden
- schwerer Fehler: rotes X - Dienstplan kann NICHT abgeschlossen werden
Schweren Fehler bei einem negativen Anspruchsrest ignorieren
Ab der Version 2021.06 kann in Sonderfällen der schwere Fehler bei einem negativen Anspruchsrest ignoriert werden.
Schwerer Fehler bei negativen Rest |
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Anwendungsbeispiel:
Mitarbeiter dürfen normalerweise keinen negativen Urlaubsrest haben, da dies einen Vorgriff auf den Urlaub des nächsten Jahres bedeuten würde.
In Absprache mit den Vorgesetzten kann in Spezialfällen ein Vorgriff erlaubt sein.
In diesem Anwendungsbeispiel sollte auch der Parameter "Prüfung bei negativem Rest: nur bei Konsum" gesetzt werden, damit der Fehler im nächsten Monat nicht wieder aufscheint und mit der Sonderabrechnung bestätigen werden muss.
Einstellungen
- Am Bereich kann die Sonderabrechnung "...Rest negativ OK" für die gewünschte Anspruchsart freigeschaltet werden.
- Bei der verwendeten Sonderabrechnung ist WICHTIG, diese mit dem korrekten Startdatum zu hinterlegen.
Einstellungen Bereich |
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Anwendung
- Im Dienstplan kann beim betroffenen Mitarbeiter die Funktion mittels Spezielle Monatswerte aufgerufen werden.
Anwendung im Dienstplan |
- Durch die Auswahl der Sonderabrechnung wird diese für den betroffenen Mitarbeiter aktiviert.
Anwendung im Dienstplan |
- Als Ergebnis wird der negative Rest ignoriert und kein schwerer Fehler mehr angezeigt.
- Der Plan kann dadurch wieder abgeschlossen werden.
Anwendung im Dienstplan |
Planungscode für Persönlichen Feiertag
Wenn hier ein Planungscode hinterlegt wird, dann bekommt man einen schweren Fehler, wenn:
- der Planungscode im Ist eingetragen wird
- der Planungscode mehr als einmal im Urlaubsjahr eingetragen wird (die Prüfung beginnt jeweils am 1. des Zubuchungsmonats)
Erweitert
Zubuchung / Monat
Die Zubuchung erfolgt nicht gänzlich zum Zubuchungstag, sondern es werden dem Mitarbeiter pro Monat Anspruchsteile zugebucht.
Anspruch / 365 * Kalendertage pro Monat
Beispiel:
Berechnung Stunden: Jänner: 200 / 365 * 31 = 16,99 Stunden Februar: 200 / 365 * 28 = 15,34 Stunden
Berechnung Tage Jänner: 25 / 365 * 31 = 2,12 Tage Februar: 25 / 365 * 28 = 1,92 Tage
Übertrag nur wenn Positiv
Der Anspruchsrest würde nur in die nächste Anspruchsperiode übertragen, wenn der Rest positiv ist. Ein allfälliger negativer Anspruchsrest verfällt.
Info: Wurde für die Spezielle Anspruchsberechnung der Nachtschwerarbeitsstunden (z.B. Wiener Krankenhäuser) benötigt
Übertrag Maximum
Ab Version 2016.0.0.168
Hier kann ein Maximaler Übertragswert definiert werden. Würde der Anspruchsrest höher als der Maximale Übertragswert sein, so verfällt der übersteigende Rest.
Beispiel: Maximaler Übertragswert = 50 Tage Restanspruch: 60 Tage Übertrag: 50 Tage Verfall: 10 Tage
Übertrag Maximum prüfen
Hier kann definiert werden, wie der Maximalwert zu prüfen ist.
Nein
Keine Prüfung eines Maximalwertes
Direkt
Es wird unabhängig des Beschäftigungsausmaßes FIX der Wert geprüft, welche im Parameter "Übertrag Maximum" erfasst ist.
aliquot Beschäftigungsgrad
Der im Parameter "Übertrag Maximum" erfasste Wert, wird auf das Beschäftigungsgrad aliquotiert. Ausschlaggebend ist das Beschäfigungsgrad am Ende der Anspruchsperiode.
Beispiel 1: Maximaler Übertragswert = 100 Stunden Beschäftigungsgrad: 100 % Restanspruch: 110 Stunden Übertrag: 100 Stunden Verfall: 10 Stunden
Beispiel 2: Maximaler Übertragswert = 100 Stunden Beschäftigungsgrad: 50 % Restanspruch: 110 Stunden Übertrag: 50 Stunden Verfall: 60 Stunden
Keine Aliquotierung nach Beschäftigungstagen
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird keine Aliquotierung bei Ein- oder Austritt durchgeführt.
Beispiel: Anspruchsjahr = Kalenderjahr Eintritt: 01.12. Zubuchung: 25 Tage / 200 Stunden (voller Anspruch)
Info: Wurde für die spezielle Anspruchsart Nachtschwerarbeit benötigt
Aliquotierung bei Eintritt im 1. HJ ab
Mitarbeiter die im 1. Halbjahr eintreten, können eventuell eine eigene Aliquotierung haben. (Info: Grund = Urlaubsgesetz kennt nur das Arbeitsjahr und wenn man Kalenderjahr verwendet darf im 1. Halbjahr nicht aliquotiert werden!)
Hierbei werden 3 Variante unterschieden:
- Eintritt (=Standard): Aliquotierung sofort ab Eintritt
- 1. Juli: Aliquotierung erst ab Eintritt mit 01. Juli
- 2. Juli: Aliquotierung erst ab Eintritt mit 02. Juli
Eine genaue Erklärung befindet sich HIER
Aliquotierung nach...[default=Besch.Grad]
Ab der Version 2019.20 ist es hier möglich die Aliquotierung des Anspruches auch nach einem anderen Parameter als dem Beschäftigungsausmaß zu definieren. Hier kann ein beliebiger Parameter hinterlegt werden. Ist nichts hinterlegt, so wird nach dem Beschäftigungsgrad aliquotiert (Standard).
Dieser Parameter dient zur Einstellung der "Aliquotierung nach Tagewoche"
Aliquotierung: Grundwert
Hier muss der Grundwert für die Aliquotierung hinterlegt werden, sollte beim Parameter "Aliquotierung nach...[default=Besch.Grad]" etwas anderes hinterlegt werden.
Beispiel: Soll ist üblicherweise auf 5 Tage pro Woche verteilt. Mitarbeiter mit 3-Tage-Woche: Parameter "Arbeitstage je Woche" = 3 Bei der Anspruchsart ist folgendes zu hinterlegen: * Aliquotierung nach ...[default=Besch.Grad] = Arbeitstage je Woche * Aliquotierung: Grundwert = 5
Stammzuteilung berücksichtigen
Spezielle Variante für einen einzelnen Kunden
Geburtsdatum als Stichtag für erhöhten Anspruch verwenden
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird für diese Anspruchsart automatisch das Geburtsdatum als Stichtag für die Staffelung verwendet. Der Stichtag selbst muss dann nicht mehr erfasst werden.
Schaltjahr 366
Dieser Parameter ist ab Version 2016.1.0.85 verfügbar. (Entwickelt für SHV Urfahr-Umgebung.)
Funktioniert nur in Kombination mit "tagesgenauer Aliquotierung" + "Kalenderjahr" bzw. Zubuchung mit 01.01.JJJJ bei "Angepasst"!
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird in einem Schaltjahr der Anspruch wie folgt berechnet:
Jahresanspruch/366*Anwesenheitstage.
Beispiel: Vollzeitmitarbeiter, Grundanspruch 200 h, Eintritt am 16.01.2016 Urlaubsanspruch für 2016: 200 / 366 * 351 Anwesenheitstage = 191,80
Ist dieser Parameter auf nein gesetzt (Standardeinstellung), gilt folgende Berechnung:
Jahresanspruch/365*Anwesenheitstage - wobei der 29.Februar nicht als Anwesenheitstag zählt.
Beispiel: Vollzeitmitarbeiter, Grundanspruch 200 h, Eintritt am 16.01.2016 Urlaubsanspruch für 2016: 200 / 365 * 350 Anwesenheitstage = 191,78
Anspruchsart Rest älter 1/2/3 Jahre berechnen
Ab der Version 2020.20 können mit Hilfe dieses Parameters zusätzliche Konten für die jeweilige Anspruchsart aktiviert werden. Nähere Infos finden Sie hier.
Prüfung bei negativem Rest: nur bei Konsum
Ab der Version 2021.20 kann für jede Anspruchsart aktiviert werden, dass eine Meldung bzgl. negativem Rest nur dann erscheint, wenn im gleichen Monat ein Konsum eingetragen wurde.
Wird der Parameter aktiviert, so wird die eingestellte Meldung lt. Parameter Prüfung bei negativem Rest nur in diesem Fall ausgelöst.
Ein Anwendungsbeispiel wäre die Verwaltung vom NSchwAG Anspruch: Hier hat der Mitarbeiter standardmäßig einen negativen Rest, welcher sich durch einen Nachtdienst verringert und es soll nur dann ein schwerer Fehler erscheinen, wenn der Konsum einen negativen Rest auslöst.
Prüfung bei negativem Rest: Leseberechtigung Extra
Zu jeder Anspruchsart gibt es eine Sonderabrechnung "... Rest negativ OK".
Diese Sonderabrechnung kann mit einer Berechtigung lesegeschützt werden, damit nicht jeder Benutzer sie im Dienstplan auswählen kann.
Zum Verstecken der Sonderabrechnung wird für die gewünschte Anspruchsart hier eine Berechtigung hinterlegt.
Konten für Zusatzanspruch
Für Kunden aus Deutschland, muss hier definiert werden, welche Zusatzurlaubskonten in den Resturlaub dazugerechnet werden müssen. Früher wurde dies direkt im TCX-Modul "Standard_Deutschland_Anspruch" gemacht. Durch diese Parametereinstellung ist das Modul OBSOLET. Genauere Infos zur Zusatzurlaubsberechnung finden sich HIER
erhöhte Ansprüche
Ab der Version 2020.08 kann der erhöhte Anspruch, im Bezug auf Aliquotierung und Kriterium für Zubuchung, individuell definiert werden. Näher Infos dazu, finden Sie Hier
Schwerer Fehler bei Konsum ohne Anspruchszeile
Ab Version 2020.06 gibt es die Möglichkeit zu definieren, dass ein Konsum bei fehlender Anspruchszeile einen schweren Fehler auslöst.
Dazu muss auf der jeweiligen Anspruchsart unter "Erweitert" der Parameter "Fehler bei Konsum wenn keine Anspruchszeile" auf "JA" gesetzt werden:
Parameter "Fehler bei Konsum wenn keine Anspruchszeile" |
Hat der Mitarbeiter keine Anspruchszeile im Personalstamm hinterlegt und trägt nun einen Planungscode ein, welcher diese Anspruchsart konsumiert, erscheint ein schwerer Fehler:
Fehlermeldung bei Konsum ohne Anspruchszeile |
Inaktivzeiten (ab Version V2020.20)
Zubuchung aufteilen deaktivieren
Parameter auf "JA", deaktiviert die automatische Bearbeitung der Anspruchszeile durch ALEX.
Das bedeutet die Anspruchszeile wird nicht unterbrochen, somit wird auch die Zubuchung des Anspruches nicht aufgeteilt.
Der Anspruch selbst reduziert sich aber trotzdem um den Zeitraum der Inaktivzeit (je nach Aliquoterungseinstellungen).
Damit kann z.B. verhindert werden, dass durch die Eingabe der Inaktivzeit ein negativer Rest zu Beginn der Inaktivzeit entsteht.
--> Beispielfall
Inaktivzeiten ohne Anspruch "standard"
Wenn aktiviert, dann werden alle "standard" Inaktivzeiten inkl. aller "individuellen" Inaktivzeiten ohne Anspruch berechnet.
Wenn deaktiviert, dann werden nur die "individuellen" Inaktivzeiten ohne Anspruch gerechnet.
"standard" Inaktivzeiten sind:
- Karenz
- sonst. Inaktivzeit
- angelegte Inaktivzeiten ohne Anspruch
siehe auch: Anlage sonstiger Inaktivzeiten
Inaktivzeiten ohne Anspruch "individuell"
Wenn Inaktivzeiten "standard" aktiviert, dann können hier Inaktivzeiten definiert werden, die zusätzlich zu den "standard" ebenfalls keinen Anspruch auslösen sollen.
Wenn Inaktivzeiten "standard" deaktiviert, dann müssen hier alle Inaktivzeiten definiert werden, die keinen Anspruch auslösen sollen.
Anspruchs-Konten
Folgende Konten stehen für die Ansprüche zur Verfügung:
- 'Anspruchsart' Rest Vormonat: Restanspruch aus dem Vormonat
- 'Anspruchsart' Zubuchung : Zubuchung des neuen Anspruches - Konto ist 1x pro Anspruchsjahr gefüllt
- 'Anspruchsart' Korrektur : bei Restanspruchsberechnung - hier wird der automatische Korrekturwert, welchen Alex berechnet, angeführt
- 'Anspruchsart' man. Korrektur: wird mittels Sonderabrechnung eine Korrektur des Anspruches gemacht, so ist diese in dem Konto sichtbar (Änderungsmöglichkeiten siehe unten)
- 'Anspruchsart' Konsum: Anzahl der konsumierten Stunden/Tage pro Monat
- 'Anspruchsart' Rest: Restanspruch zum Monatsende
- 'Anspruchsart' Rest Ende: Zeigt den Restwert im letzten Monat des Anspruchsjahres (Urlaubsrest zum Ende Anspruchsjahr )
- 'Anspruchsart' Ausbezahlt: Am Konto "'Anspruch' Rest" besteht die Möglichkeit einer Auszahlung - wird ausbezahlt, so landen die Stunden/Tage in diesem Konto. Dieses Konto muss in der LA-Umschlüsselung hinterlegt werden
- 'Anspruchsart' Zubuchung Zusatz: Gibt es eine Zusatzanspruchsberechnung (z.B. SHV OÖ, Standard Deutschland) so befindet sich der Zusatzurlaubsanspruch in diesem Konto
- 'Anspruchsart' Zubuchung Gesamt: Summe aus "Zubuchung" und "Zubuchung Zusatz"
- 'Anspruchsart' Rest (nur positiv!): In diesem Konto wird der Rest nur angezeigt, wenn dieser positiv ist
Änderung der Konten über "Spezielle Monatswerte"
- Bei Korrekturwert: Hier wird der bestehende Urlaubswert um den eingegeben Wert korrigiert -> erfolgt ein Austritt im 1. Jahr, wird die Zubuchung aliquotiert.
- Bei Startwert: Hier wird der bestehende Urlaubswert um den eingegebenen Wert ersetzt -> erfolgt ein Austritt im 1. Jahr wird nicht aliquotiert, da nur eine manuelle Zubuchung vorhanden ist.
Bei Änderung von Ein-/Austritt oder Beschäftigungsausmaß in einem Anspruchsjahr mit manueller Korrektur, können die Anspruchskonten falsche Werte enthalten.
Dies betrifft im Besonderen das erste Anspruchsjahr in ALEX
zusätzliche Konten
- 'Anspruchsart' Zubuchung aliquot: Zeigt die Zubuchung, falls der Mitarbeiter am Monatsende austreten würde. (Hilfskonto für "Rest aliquot")
- 'Anspruchsart' Rest aliquot: Zeigt den Restanspruch, falls der Mitarbeiter am Monatsende austreten würde.
Beachte: Das Konto "'Anspruchsart' Zubuchung Zusatz" wird bei der Aliquotierung nicht berücksichtigt.
Berechnungsbeispiele:
zb.: Kein Austritt
Januar:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 0 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 30 Tage ( 30 Tage Gesamtanspruch)
Urlaub in Tagen Konsum = 0 Tage Urlaub
Urlaub in Tagen Rest = 30 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 3 Tage ( 30 Tage / 365 x 31 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 3 Tage
Februar:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 30 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 0 Tage (Zubuchung erfolgt im Jänner)
Urlaub in Tagen Konsum = 2 Tage
Urlaub in Tagen Rest = 28 Tage ( 30 Tage - 2 Tage)
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 5 Tage ( 30 Tage / 365 x 59 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 3 Tag (5 Tage - 2 Tage)
März:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 28 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 0 Tage (Zubuchung erfolgt im Jänner)
Urlaub in Tagen Konsum = 0 Tage
Urlaub in Tagen Rest = 28 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 7 Tage ( 30 Tage / 365 x 90 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 5 Tag (7 Tage - 2 Tage)
zb.: Untermonatiger Austritt im März
Januar:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 0 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 6 Tage ( 30 Tage (Gesamtanspruch) / 365 x 79 Tage)
Urlaub in Tagen Konsum = 2 Tage Urlaub
Urlaub in Tagen Rest = 4 Tage ( 6 Tage - 2 Tage)
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 3 Tage ( 30 Tage / 365 x 31 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 1 Tag (3 Tage - 2 Tage)
Februar:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 4 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 0 Tage (Zubuchung erfolgt im Jänner)
Urlaub in Tagen Konsum = 0 Tage
Urlaub in Tagen Rest = 4 Tage ( 6 Tage - 2 Tage)
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 5 Tage ( 30 Tage / 365 x 59 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 3 Tag (5 Tage - 2 Tage)
März:
Urlaub in Tagen Rest Vormonat = 4 Tage
Urlaub in Tagen Zubuchung = 0 Tage (Zubuchung erfolgt im Jänner)
Urlaub in Tagen Konsum = 0 Tage
Urlaub in Tagen Rest = 4 Tage ( 6 Tage - 2 Tage)
Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot = 6 Tage ( 30 Tage / 365 x 79 Tage)
Urlaub in Tagen Rest aliquot = 4 Tag (6 Tage - 2 Tage)
Änderung von Einstellungen
ACHTUNG! Änderungen nur in Absprache durchführen! Die Anspruchseinstellungen können stichtagsbezogen abgeändert werden. Mehr dazu HIER