Fortbildung

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Bei der Fortbildung ist zwischen beruflicher und privater Relevanz zu unterscheiden. Nur die beruflich erforderliche Fortbildung zählt zu den anrechenbaren Abwesenheitszeiten. Diese liegt vor, um den derzeitigen Ausbildungsstand zu erreichen, zu erweitern und um diesen abzusichern. Weiters ist in vielen Berufszweigen eine laufende Aktualisierung des Wissensstandes auf die neuesten Gegebenheiten nötig.

In alle übrigen Fortbildungsformen wird vom Arbeitgeber von Fall zu Fall entschieden, ob er eine Anrechnung gewährt. Dies muss auch nicht in vollem Umfang geschehen.

Umsetzung in ALEX®

Abbildung im Dienstplan

Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit Fortbildung gefüllt:

Siehe auch

Abwesenheitsberechnung