Spezielle Zeitzuschläge sind Zeiten, die dem Mitarbeiter zusätzlich zur geleisteten Arbeitszeit angerechnet werden.
Diese Zeiten werden in eigenen Konten gesammelt und direkt den entsprechenden Salden oder Auszahlungskonten zugebucht.
Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.
Spezielle Zeitzuschläge können, je nach Kollektivvertrag, auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.
Die Zeiten, für die diese speziellen Zeitzuschläge gelten, sind in den unterschiedlichen Kollektivverträgen geregelt.Im Kollektivvertrag Handel gelten diese Zeitzuschläge in der Normalarbeitszeit z.B. für Arbeitszeit ab 18:30 oder am Samstag ab 13:00 .
In manchen Kollektivverträgen (z.B. KV Pharmazeuten) werden diese Zuschläge "Lagezuschläge" genannt.
1.1 Differenzierung Spezielle Zeitzuschläge / Überstunden
Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.
Spezielle Zeitzuschläge können auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.
Werden spezielle Zeitzuschläge in Geld gewährt, so haben diese oft einen anderen Stundensatz als Überstundenzuschläge, weshalb die Auszahlung in der Lohnverrechnung mit unterschiedlichen Lohnarten durchgeführt wird.
Spezielle Zeitzuschläge | Überstunden | |
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in Zeit |
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in Geld |
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Zuschlag in Geld / Grundstunde in Zeit | ----- |
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1.2 Konzeptionelle Beispiele
Regelung: Es gebührt 50% Zeitzuschlag von Montag - Freitag in der Zeit von 18:30 - 21:00
1.2.1 Datenbank
DokuDB_SpezZeitzuschlaege_Konzept.zip