Blockzeit 19-7 ab erster Minute (7up): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:V7 - Standardabrechnung (7up)]]
[[Kategorie:Neu ab Version 2017.24]]
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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2017, 10:02 Uhr

Ab der Version 2017.24 kann beim Schema definiert werden, dass die Blockzeit von 19:00 - 07:00 ab der ersten Minute erfüllt ist.

Lt. Einkommenssteuergesetz müssen 3 Stunden gearbeitet werden, damit die Zuschläge als steuerbegünstigt abgerechnet werden können. In Ausnahmefällen (z.B: Rufbereitschaftseinsätzen) gilt diese 3-Stunden-Grenze jedoch nicht.

Blockzeit abersterMinute.PNG

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