Pausenregelung Steiermark

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Allgemeine Regelungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit 1.) Arbeitszeit mind. 6 Stunden 2.) Pause muss außerhalb der "Kernzeit" ( von 8-12 Uhr ) liegen 3.) mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden 4.) anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt 5.) 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt 1.) Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden

Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, daher muss die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden können.

Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.

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