Personal Überstundenpauschale

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Wenn ein Dienstnehmer regelmäßig zu einer Überstundenleistung herangezogen wird, kann zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber eine sogenannte Mehrdienstleistungspauschale vereinbart werden. Diese Mehrdienstleistungspauschale deckt die regelmäßig zu erbringenden Überstunden ab und wird als fixer Gehaltsbestandteil monatlich zur Auszahlung gebracht. Dabei ist es unrelevant, ob der Mitarbeiter die vereinbarte Überstundenhöhe tatsächlich erbringt oder nicht.

Für die Hinterlegung der Überstundenpauschale gibt es im 7up zwei verschiedene Berechnungsvarianten:

  • prozentuelle Überstundenpauschale
  • absolute Überstundenpauschale


Im Falle einer prozentuellen Überstundenpauschale muss der in den Tagessoll-Parametern eingetragene Wert bereits um die Überstundenpauschale erhöht sein. Beim Parameter Überstundenpauschale ist der Prozentwert der Überstundenpauschale zu hinterlegen.

Im Falle einer absoluten Überstundenpauschale wird beim Parameter Überstundenpauschle jener Wert hinterlegt werden der montlich zusätzlich geleistet werden sollte. Sind mit dem Mitarbeiter montlich 12 Stunden vereinbart hinterlegt man diese beim Parameter Überstundenpauschale.

Detailierte Informationen Mehrdienstleistungspauschale

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