Genehmigungsverfahren: Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren

Genehmigte Anträge werden automatisch bei einem Austritt oder Inaktivzeit storniert.

  • Austritt: Bei einem Austritt wird ab dem Austrittsdatum jeder genehmigte Antrag storniert
  • Inaktivzeit: Bei einer Inaktivzeit wird nur im Zeitraum der Inaktivzeit jeder genehmigte Antrag storniert, wenn die Inaktivzeit die Zuteilung auf die Stamm-Planungseinheit aufhebt.


Beispiel Austritt

In diesem Beispiel sollen bei einem Austritt, alle nach dem Austrittsdatum liegenden, genehmigten Anträge automatisch storniert werden:

Austritt am 7.8.2023
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Automatische Stornierung ab 7.8.2023
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Beispiel Inaktivzeit

In diesem Beispiel sollen bei einer sonstigen Inaktivzeit, alle im Zeitraum der Inaktivzeit liegenden, genehmigten Anträge automatisch storniert werden. Die genehmigten Anträge nach der Inaktivzeit sollen jedoch weiterhin erhalten bleiben.

Sonstige Inaktivzeit von 1.8.2023 bis 22.8.2023
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Automatische Stornierung im Zeitraum der Inaktivzeit
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