Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.
Das österreichische ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.
Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:
Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister |
Diese Daten können, wie alle anderen Stammdaten auch, in einer Personalsuche mit selbst erstellten Ansichten angezeigt werden oder über Konto-Reports ausgewertet werden.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Werde ich auf irgendeine Art gewarnt, wenn die Registrierung für meine Mitarbeiter nicht mehr gültig ist?
Antwort: Nein, es gibt keine Warnungen vom System. Sie können jedoch selbst regelmäßig über Personalansichten oder Konto-Reports die Gültigkeit prüfen.
Kann ich die Daten auch importieren?
Antwort: Ja, mit der Funktion "Eigenschaften importieren". Sie benötigen für jedes Feld eine eigene Datei.
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!