Die Wochenruhe kann zusätzlich zur Prüfung pro Woche auch in einem rollierenden oder fixen Durchrechnungszeitraum geprüft werden.
Beispielsweise muss innerhalb vier Wochen die Wochenruhe mindestens 144 Stunden betragen. In diesen vier Wochen müssen pro Woche mindestens 36 Stunden im Durchschnitt frei sein. Die Ruhestunden pro einzelner Woche können dennoch geprüft werden. Diese sind in der Regel geringer als die Wochenruhe im Durchrechnungszeitraum (zB. 24 Stunden pro Woche).
Die Prüfung und die damit verbundenen Einstellungen werden im Weiteren genauer erläutert.
Um die Parameter einstellen zu können, muss das Config-File durch die Bit Factory angepasst werden.
Mindestruhezeit je Woche: Ruhestunden
Mit diesem Parameter wird definiert, wie viele Stunden mindestens einmal in der Woche durchgehend frei sein müssen. Der Parameter wird im Zusammenhang mit den Parametern "Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung" und "Mindestruhezeit je Woche: Stunde für Prüfung" gesetzt, welche den Prüfungszeitraum regeln. Die Ruhezeit muss nicht vom Anwender definiert werden, Alex errechnet sich diese selbst.
Findet Alex in einer Woche keinen freien Zeitraum, der mindestens den hinterlegten Wert beträgt, so kommt es zu einer AZG-Verletzung. Wird die Mindest-Wochenruhezeit im Status IST verletzt, so kommt es ebenfalls zu einer AZG-Verletzung, eine besondere Bewertung oder Gutschrift der Stunden findet NICHT statt.
In der Regel muss eine Mindest-Wochenruhezeit von 36,00 oder 24,00 Stunden eingehalten werden.
Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung / Stunde für Prüfung
Diese Parameter regeln, welcher Zeitraum für die Prüfung der Mindest-Wochenruhezeit herangenommen wird. Er wird in Verbindung mit dem Parameter "Mindestruhezeit je Woche: Stunde für Prüfung" gesetzt.
Beispiel:
Wochentag für Prüfung: Montag Stunde für Prüfung: 00 Der Zeitraum in dem die hinterlegte Wochenruhe eingehalten werden muss, geht bis Sonntag 24:00 Uhr.
Wochentag für Prüfung: Montag Stunde für Prüfung: 06 Der Zeitraum in dem die hinterlegte Wochenruhe eingehalten werden muss, geht bis Montag 06:00 Uhr und beginnt auch wieder am Montag um 06:00
Mindestruhezeit in x Wochen: Ruhestunden
Mit diesem Parameter wird definiert, wieviele Stunden mindestens im Durchrechnungszeitraum frei sein müssen.
Der Parameter wird im Zusammenhang mit dem Parameter "Mindestruhezeit in x Wochen: Wochenanzahl" gesetzt, welcher den Prüfungszeitraum regeln.
Für die Berechnung der X - Stunden im DRZ werden alle mindestens 24-stündigen Ruhezeiten zusammengezählt.
Dabei kann es auch mehrere 24-stündige Ruhezeitblöcke in einer Kalenderwoche geben.
Ergibt die Summe der freien Zeiträume im Durchrechnungszeitraum NICHT mindestens den hinterlegten Wert , so kommt es zu einer AZG-Verletzung.
Wird die Mindest-Wochenruhezeit im Status IST verletzt, so kommt es ebenfalls zu einer AZG-Verletzung, eine besondere Bewertung oder Gutschrift der Stunden findet NICHT statt.
In der Regel muss eine Mindestruhezeit in 4 Wochen von 144 Stunden (=36,00 Stunden pro Woche im Schnitt) eingehalten werden.
Prüfungstag für die Mindestruhezeit in x Wochen wird durch den Parameter "Mindestruhezeit je Woche: Wochentag für Prüfung" bestimmt.
Mindestruhezeit in x Wochen: Wochenanzahl
Der Parameter regelt, welcher Zeitraum für die Prüfung der Wochenruhezeit herangezogen wird.
Beispiel:
Ruhestunden: 144 Wochenanzahl: 4 In einem Durchrechnungszeitraum von 4 Wochen müssen mindestens 144,00 Stunden Wochenruhe eingehalten werden.
Achtung: Der Parameter ist bei einem rollierenden DRZ auch gleichzeitig das Startdatum des DRZ
Mindestruhezeit in x Wochen: Startdatum bei fixem Zeitraum
Dieser Parameter muss im Falle eines fixen Durchrechnungszeitraumes gesetzt werden.
Dadurch wird festgelegt zu welchem Datum der Durchrechnungszeitraum beginnt.
Eine Woche kann NIE in 2 Durchrechnungszeiträumen enthalten sein.
ACHTUNG! Es muss darauf geachtet werden, dass das Startdatum und der Wochentag für die Prüfung übereinstimmen!
Bei einem fixen DRZ werden am Ende des DRZ die Ruhestunden der letzten x Wochen ("..Wochenanzahl") ermittelt und gegen den Grenzwert ("..Ruhestunden") geprüft.
Bei einem rollierenden Durchrechnungszeitraum wird dieser Parameter NICHT gefüllt.
Dann werden jeden Sonntag die Ruhestunden der letzten x Wochen ("..Wochenanzahl") ermittelt und gegen den Grenzwert ("..Ruhestunden") geprüft.
Eine Woche ist somit immer in mehreren DRZ vorhanden.
Mindestruhezeit in x Wochen: 00:00-24:00 ist Bedingung
Innerhalb des Druchrechnungszeitraumes müssen pro Woche mindestens 24 oder 36 Stunden am Stück frei sein.
Ist dieser Parameter auf "JA" gesetzt müssen die 24 Stunden Ruhezeit am Stück an einem Tag von 00:00-24:00 in Anspruch genommen werden.
Beispiel:
B1: 07:00 - 19:00 ND: 19:00 - 06:00
Von Donnerstag auf Freitag besteht ein Ruhezeitblock von 24 Stunden. Dieser wird aber, aufgrund der Parametrisierung, nicht als Ruhezeit angerechnet. Freitag müsste von 00:00-24:00 ganz frei sein, damit der Zeitblock als Ruhezeit gerechnet wird.
Mindestruhezeit in x Wochen: Fiktive Startzeit für Planungscode
Damit man ausrechnen kann, wielang ein Ruhezeitblock dauert, muss auch bei Planungscodes eine fiktive Uhrzeit definiert werden.
Mit diesem Parameter wird definiert, ab welchem Zeitpunkt ein Planungscode (zB. Urlaub) nicht zur Ruhezeit zählt.
Beispiel:
Fiktive Startzeit für Planungscode: 7,50 Wert des Urlaubs bei Vollzeitkraft: 8,00 B1: 07:00 - 19:00
Von Donnerstag auf Freitag besteht eine Ruhezeit von 12,50 Stunden (19:00 Heute - 07:30 Morgen). Am Freitag beginnt der nächste Ruhezeitblock nach 8,00 Stunden (um 15:30 Uhr), da es sich um eine Vollzeitkraft handelt und deshalb ein Urlaubstag eine Wertigkeit 8,00 Stunden hat.
Einstellung der Planungscodes
Damit ein Planungscode für die Berechnung der Mindestruhezeit im Durchrechnungszeitraum als Ruhezeit gilt, muss direkt beim Planungscode der Parameter "Ruhezeit für "Mindestruhezeit in x Wochen" auf "JA" gesetzt werden.
zusätzliche Konten
- Pause vor Dienst (spezial)
- Pause nach Dienst (spezial)
- Pause vor Dienst (spezial)