Wird Pflegefreistellung konsumiert, so kann es sein, dass an einem Tag sowohl Stunden aus der 1. Woche als auch aus der 2. Woche der Pflegefreistellung konsumiert werden.
Bisher musste manuell im Kommt/Gehtfenster definiert werden, welche Stunden des Tages als Konsum für die 2. Woche gelten sollen.
Ab nun ist die Kennzeichnung im Kommt/Gehtfenster obsolet - es muss nur am Tag die jeweilige Sonderabrechnung hinterlegt werden, für welches Kind die Pflegefreistellung genommen wird.
Die Berechnung, wie viele Stunden vom Tag bereits als Konsum der 2. Woche gelten, übernimmt das System:
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