Pflegefreistellung: Einfache Eingabe bei Konsum der 2. Woche

Wird Pflegefreistellung konsumiert, so kann es sein, dass an einem Tag sowohl Stunden aus der 1. Woche als auch aus der 2. Woche der Pflegefreistellung konsumiert werden.

Bisher musste manuell im Kommt/Gehtfenster definiert werden, welche Stunden des Tages als Konsum für die 2. Woche gelten sollen.

Ab nun ist die Kennzeichnung im Kommt/Gehtfenster obsolet - es muss nur am Tag die jeweilige Sonderabrechnung hinterlegt werden, für welches Kind die Pflegefreistellung genommen wird.

Die Berechnung, wie viele Stunden vom Tag bereits als Konsum der 2. Woche gelten, übernimmt das System:

Eingabe Pflegefreistellung 2. Woche
Bis Version 2021.22 AB Version 2021.22
PF Konsum Alt.png PF KonsumTag.png


Es musste im Kommt/Gehtfenster die genaue Stundenanzahl, welche bereits in die 2. Woche fällt berechnet und mit der K/G Sonderabrechnung eingegeben werden.

Es gibt keine spezielle Eingabe im Kommt/Geht. Die korrekte Berechnung wird bei Eingabe der Sonderabrechnung am Tag durchgeführt.


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