Zusatzurlaub SHV OÖ

GRUNDLAGE

Die Mitarbeiter eines oberösterreichischen Sozialhilfeverbands oder Pflegeheime des Landes/Gemeinden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zusatzurlaub von 40 Stunden (Vollzeit, Teilzeit aliquot) pro Jahr zugebucht.

Dieser gebührt sobald

a) ein Mitarbeiter 25 Dienstjahre oder mehr in einem OÖ SHV (oder in einer Einrichtung, welche für den Urlaubsstichtag berücksichtigt wird) gearbeitet hat ("Variante A").

oder

b) ein Mitarbeiter 10 Dienstjahre oder mehr in einem OÖ SHV gearbeitet hat und zusätzlich das 51. Lebensjahr schon vollendet hat ("Variante B").

Es kann maximal EINE Variante zum Tragen kommen, also maximal EINE Zubuchung erfolgen!

Als Stichtag für die Varianten wird der 30.09. des Jahres herangezogen.

  • Sobald zumindest eine der Varianten bis zum 30.09. des Jahres erfüllt ist, wird dem Mitarbeiter der Zusatzurlaub bei erstmaliger Entstehung dieses Anspruchs per 01.10. auf das Konto "Urlaub Zusatz" zugebucht und wird auch am Konto "Urlaub Rest" berücksichtigt.
    • In allen Folgejahren erfolgt die Zubuchung per 01.01. und nicht erst per 01.10.
  • Falls der Mitarbeiter eine der Voraussetzungen erst nach dem 30.09. erfüllt, bekommt er den Zusatzurlaub mit 01.01. des Folgejahres zugebucht.


Beispiele:

Variante A: 
Mitarbeiter ist seit 01.06.1988 in einem oberösterreichischen SHV beschäftigt. 
Der Mitarbeiter erhält am 01.10.2013 aufgrund positiver Voraussetzungsprüfung (Variante A) erstmals die Zubuchung 
von 40 Stunden Zusatzurlaub für das Jahr 2013. 
Am 01.01.2014 erhält der Mitarbeiter dann die Zubuchung des Zusatzurlaubs in Höhe von 40 Stunden für das Jahr 2014. 
Variante B:
Mitarbeiter ist am 22.04.1962 geboren und seit 01.06.2003 in einem oberösterreichischen SHV beschäftigt. 
Der Mitarbeiter erhält am 01.10.2013 aufgrund positiver Voraussetzungsprüfung (Variante B) erstmals die Zubuchung 
von 40 Stunden Zusatzurlaub für das Jahr 2013. 
Am 01.01.2014 erhält der Mitarbeiter dann die Zubuchung des Zusatzurlaubs in Höhe von 40 Stunden für das Jahr 2014.
Variante C:
Mitarbeiter hat die Kennzeichnung "Seit 15 Jahren im Pflegedienst" auf "Ja" gesetzt und ist am 29.03.1975 geboren.
Am 01.01.2018 erfolgt eine Zubuchung des Zusatzurlaubs in Höhe von 40 Stunden.

Austritt

Austritt im Jahr, in dem der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht

  • Bei Austritt des Mitarbeiters vor oder am 30.09. gebührt kein Zusatzurlaub mehr.
  • Bei Austritt des Mitarbeiters nach 30.09. wird der Zusatzurlaub - ebenso wie der reguläre Urlaubsanspruch - mit Austrittsdatum aliquotiert.
Bsp.: Austritt per 2.10.2014 Beschäftigungsgrad = 50%:
Beschäftigungstage sind daher: 9 * 30 + 2 = 272
40 * 50/100 * 272/360 = 15,11 Stunden Zusatzurlaub für 2014

Austritt in Folgejahren

Falls der Mitarbeiter schon im Vorjahr den Zusatzurlaub erhalten hat, wird der Zusatzurlaub - ebenso wie der reguläre Urlaubsanspruch - mit Austrittsdatum aliquotiert.


Aliquotierung Die Aliquotierung des Zusatzurlaubes bei unterjährigen Beschäftigungsgradwechsel oder Inaktivzeiten erfolgt automatisch (ab 1.1.2018, Modul Zusatzurlaub SHV OÖ mit Stand ab 30.08.2018).


Zusatzinfo Ab 2018 gibt es ein Landesgesetz, das die zusätzliche Urlaubswoche bereits gewährt wenn:

  • ein Mitarbeiter 15 Jahre im Pflegedienst gearbeitet hat und zusätzlich das 43. Lebensjahr schon vollendet hat
 --> Manuelle Hinterlegung beim Mitarbeiter unter Zusatzanspruch -> wurde gemeinsam mit den SHVs entschieden, dass dies nicht programmiert wird.
 --> Hier könnte kein "Stichtag" gepflegt werden, der die 15 Jahre berechnet, sondern es müsste sowieso manuell ein Hackerl "15 Jahres erfüllt JA/NEIN" gepflegt werden.

TECHNISCHE UMSETZUNG

Für die Zusatzurlaubsberechnung wird das Modul "Zusatzurlaub_SHV_OOE.BfxMODULES" benötigt.

Weiters ist zu beachten, dass der Anspruche mit dem Namen "UiS" angelegt werden muss.


Hinterlegung der Urlaubsstichtage

Um den Urlaubsstichtag zu hinterlegen, muss im ALEX bei der Urlaubszeile des Mitarbeiters bei Stichtag das richtige Datum (Eintrittsdatum bzw. Urlaubsstichtag lt. LV-Programm) eingetragen werden.

Vorsicht! In manchen Häusern muss zwischen Urlaubsstichtag und Eintrittsdatum unterschieden werden.

Hier gilt folgende Regelung: Hat ein Mitarbeiter mehr als 10 Dienstjahre im SHV gearbeitet und hat zusätzlich das 51. Lebensjahr vollendet, dann dürfen für diese Berechnung keine Vorjahre von anderen Arbeitgebern berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung der Vorjahre ist nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter mehr als 25 Dienstjahre zusammen hat (hier ist aber egal, ob er diese im Betrieb oder in anderen Betrieben gemacht hat).

Erfassung der unterschiedlichen Stichtage im ALEX 
Bei der Urlaubszeile im Feld "Stichtag" muss immer das Eintrittsdatum erfasst werden. 
Bei Mitarbeitern, bei denen Vorjahre angerechnet werden sollen, kann im Personalstamm unter "Erweiterte Organisation" 
das richtige Datum im Feld "Zusatzurlaub: Stichtag für Dienstjahre vor Beschäftigung im SHV" gesetzt werden.

Aliquotierungsmethode und Rundung

Aliquotierungsmethode

Es wird für den Zusatzurlaub immer die Aliquotierungsmethode, welche für die Anspruchsart Urlaub eingestellt ist, verwendet.

Rundung

Auf Systemeinstellungen und Bereich kann unter "Erweiterte Organisation" der Parameter "Zusatzurlaub: Rundung" stichtagsbezogen gesetzt werden.

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