Privatklinik Confraternität und Goldenes Kreuz: Unterschied zwischen den Versionen

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***Urlaub
***Urlaub
***Entlastungswoche
***Entlastungswoche
'''OP/Aufwachraum'''
*Die NSchwAG-Stunden gebühren bereits ab 1 Minute Arbeitzseit in der Zeit von 22:00-06:00
**z.B. für einen Dienst der um 22:01 endet
*Die NSchwAG-Stunden gebühren auch bei Rufbereitschafts-Einsätzen in der Zeit von 22:00-06:00


===Rufbereitschaften===
===Rufbereitschaften===
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*Definition Woche: Montag 00:00 – Sonntag 24:00
*Definition Woche: Montag 00:00 – Sonntag 24:00


'''bei verlängerten Diensten'''
'''bei verlängerten Diensten (=eigene Berufsgruppen)'''
*Maximale tägliche Arbeitszeit: 25 Stunden
*Maximale tägliche Arbeitszeit: 25 Stunden
*Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 72 Stunden
*Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 72 Stunden

Aktuelle Version vom 17. März 2025, 14:39 Uhr


Allgemeines

Die in diesem Dokument beschriebenen Berechnungsmodalitäten werden von Bit Factory als Auftragsverarbeiter dokumentiert und vom Kunden als Datenverantwortlicher auf Richtigkeit geprüft und gegengezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass Bit Factory ausschließlich als Softwarelieferant agiert und keine Funktion als Steuerberater o.ä. einnimmt.

Dieses Dokument dient in weiterer Folge einer effizienten Zusammenarbeit hinsichtlich Hotlineanfragen (beidseits raschere Kontrollmöglichkeit) und allfälligen Berechnungsanpassungen (Änderungen von Tarif- oder Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, etc.)

Die von der Software ausgewiesenen Ergebnisse werden kundenseitig geprüft und die Verantwortung über das Datenmaterial liegt ausschließlich beim Kunden.

Es wird grundsätzlich in AZG-Mitarbeiter (Verwaltung) und KA-AZG Mitarbeiter (freie Dienstplanung) unterschieden

Sollstundenberechnung

AZG: (5-Tagewoche oder weniger)

  • Vollzeit: 39 Stunden pro Woche
    • Montag - Freitag je 7,8 Stunden
    • Teilweise auch ungleichmäßige Verteilung
  • Teilzeit aliquot
    • z.B. 30 Stunden = Montag - Freitag je 6 Stunden
    • Teilweise ungleichmäßige Verteilung und Beschäftigung an weniger Tagen
  • Kein Soll am Feiertag


KA-AZG: (6-Tagewoche)

  • Vollzeit: 39 Stunden pro Woche
    • Montag - Samstag je 6,5 Stunden
    • Teilweise auch ungleichmäßige Verteilung
  • Teilzeit immer aliquot
  • Kein Soll am Feiertag

OP/Aufwachraum

  • Vollzeit: 42 Stunden pro Woche
    • Montag - Samstag je 7 Stunden
  • Teilzeit immer aliquot
  • Kein Soll am Feiertag


Portiere

  • Vollzeit: 48 Stunden pro Woche
    • Montag - Samstag je 8 Stunden
  • Kein Soll am Feiertag


Überstundenpauschale:

  • Sollstunden werden erhöht
    • Überstundenpauschale MUSS erbracht werden (eventuelles Minus wird übertragen)
    • Beispiel: Montag - Donnerstag 9,5 Stunden, Freitag 7 Stunden

Spezielle Tage

  • Feiertage am Sonntag
    • Sind immer Sonntage

KA-AZG

  • 24.12/31.12:
    • Fallen 24./31.12. auf Montag - Freitag: Reduktion um 1/5 des Wochensolls
    • Fallen 24./31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, so erhalten die Mitarbeiter für die Arbeitszeit Ersatzruhe (Konsum der Stunden an einem anderen Tag)
      • Alle Stunden (0:00-24:00) werden in einem eigenen Kontingent (Saldo ER) mitgeführt und können mit einem eigenen Planungscode wieder konsumiert werden
      • Siehe Arbeitszeit am 24./31.12.

AZG

  • 24.12/31.12:
    • Kein SOLL
    • Fallen 24./31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, so erhalten die Mitarbeiter für die Arbeitszeit Ersatzruhe (Konsum der Stunden an einem anderen Tag)
      • Alle Stunden (0:00-24:00) werden in einem eigenen Kontingent (Saldo ER) mitgeführt und können mit einem eigenen Planungscode wieder konsumiert werden
      • Siehe Arbeitszeit am 24./31.12.


Allgemeine Planungscodes

Planungscode KZ Abrechnung
Krankenstand K Ausfallsprinzip
Urlaub in Tagen U Ausfallsprinzip
Pflegefreistellung PF Ausfallsprinzip
Sonderurlaub SU Ausfallsprinzip
FB Fortbildung Ausfallsprinzip
Arzt und Behörde AB Stundenweise
Zeitausgleich ZA Ausfallsprinzip
Teambesprechung TB Stundenweise
Wunschfrei WF Keine Berechnung
Mitarbeitergespräch MG Stundenweise
Codierung Co Stundenweise
Sonderausbildung SA Ausfallsprinzip
Nachtstundenausgleich NA Stundenweise


  • Beschäftigungsausmaß: In Status Planung und Ist werden immer die Stunden laut Soll berechnet
  • Ausfallsprinzip: In Status Planung wird lt. Soll und im Status Ist lt. Planung gerechnet
  • Stundenweise. Es werden automatisch keine Stunden berechnet, diese müssen manuell eingegeben werden

Bewertung von Überstunden

AZG

  • Tagesüberstunden:
    • Vollzeit/Teilzeit ab 10h
    • Berücksichtigung von Planungscodes für Tagesüberstunden:
    • Anmerkung: Tagesüberstunden können vom System automatisch markiert werden. Es werden in diesem Fall immer die letzten Stunden des Tages automatisch markiert.
  • Wochenüberstunden:
    • Vollzeit/Teilzeit ab 50h
    • Berücksichtigung von Planungscodes für Wochenüberstunden:
    • Anmerkung: Wochenüberstunden können vom System automatisch markiert werden. Es werden in diesem Fall immer die letzten Stunde der Woche automatisch markiert.
      • Tages-/Wochenüberstunden werden sofort mit Zuschlag (Grundlohn + Zuschlag) je nach Lage ausbezahlt:
        • Werktag 06:00 - 20:00: 50% Zuschlag
        • Werktag 20:00 - 06:00: 100% Zuschlag
        • Sonn-/Feiertag 00:00 - 24:00: 100% Zuschlag
        • Bei Überstundenpauschalisten immer mit 150%
  • Durchrechnungszeitraum Dauer: 3 Monate
    • Beginn: 1.Jänner

KA-AZG

  • Keine Tagesüberstunden
  • Keine Wochenüberstunden
  • Durchrechnungszeitraum Dauer: 2 Monate
    • Beginn: 1.Jänner

Ärzte

  • Keine Tagesüberstunden
  • Keine Wochenüberstunden
  • Durchrechnungszeitraum Dauer: 6 Monate
    • Beginn: 1.Jänner
  • Bewertung von Überstunden
    • Vollzeit
      • Über Soll: keine Bewertung
      • Über Soll auf Basis 40 Stunden: 50% Zuschlag ausbezahlt
    • Teilzeit
      • Über Soll: 25% Zuschlag ausbezahlt
      • Über Soll Vollzeit: keine Bewertung
      • Über Soll auf Basis 40 Stunden: 50% Zuschlag ausbezahlt
    • Berücksichtigung von Planungscodes für aufwertbare Stunden am DRZ-Ende:
  • Behandlung Ende Durchrechnungszeitraum
    • Zuschläge werden ausbezahlt
    • Grundstunde wird übertragen
    • Minusstunden
      • werden in den nächsten DRZ übertragen
      • Minus aus Vor-DRZ zuerst Minusausgleich, dann Bewertung der Plusstunden im aktuellen DRZ

Zulagen/Zuschläge

  • Lohnarten und Abwesenheiten über Schnittstelle zu BMD
  • Nachtdienstzulage (Nacht 20:00-06:00) -> gilt für ALLE
    • Bis 4 Stunden -> Zulage je Stunde
    • Über 4 Stunden -> Zulage pro Dienst (Pauschale)
    • Zulage auch bei Abwesenheiten
    • Für einen Nachtdienst (20:00 bis 06:00) gibt es nur 1 Nachtdienstpauschale
  • Sonn- und Feiertagsdienstzulage -> gilt nur für Ärzte
    • Bis 4 Stunden -> Zulage je Stunde
    • Über 4 Stunden -> Zulage pro Dienst (Pauschale)
    • Zulage gebührt auch bei Abwesenheiten
    • Für Nachtdienst Werktag auf Feiertag und Feiertag auf Werktag gibt es nur 1 Feiertagspauschale
  • Sonntagszulage -> gilt für alle außer Ärzte
    • Bis 4 Stunden -> Zulage je Stunde
    • Über 4 Stunden -> Zulage pro Dienst (Pauschale)
    • Zulage gebührt auch bei Abwesenheiten
    • Für Nachtdienst Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag gibt es nur 1 Sonntagspauschale
  • Feiertagszuschlag -> offen!?
    • Arbeitszeit am Feiertag wird sofort mit 100% Zuschlag in Zeit gutgeschrieben
    • Gilt nur für Feiertage die nicht auf einen Sonntag fallen
  • Dienstverschiebung
    • Dienstverschiebung langfristig
    • Dienstverschiebung kurzfristig
      • Umsetzung mit Eintrag von Tages-Sonderarbechnung
  • Vertretungszulage
    • Umsetzung mit Eintrag von Tages-Sonderarbechnung
  • Früh-/Spätdienstzulage -> gilt nur für Küche
    • bei Dienst hinterlegt
  • Bereitschaftszulage
    • siehe Punkt Rufbereitschaften
  • Krankenstandstage Lohnart
    • Für alle eingetragenen Krankenstandstage ausser an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen
  • Pflegeurlaubstage Lohnart
    • Für alle Pflegeurlaubstage an denen Stunden gerechnet werden
  • Feiertagsanzahl Lohnart
    • Nur wenn der Mitarbeiter an dem Tag ein Soll hätte, wäre es kein Feiertag
    • Für alle Feiertage an denen nicht gearbeitet wurde
      • Abwesenheiten und RB-NL Zeiten gelten nicht als gearbeitet
      • Alle gesetzlichen Feiertage, ohne Feiertag die auf einen Sonntag fallen

Einspringerdienste

  • Eintrag mittels eigenem Planungscode
  • Grundlohn + Zuschlag wird sofort ausbezahlt
    • Optional: kann auch nur der Zuschlag ausbezahlt werden
  • Keine Anrechnung im laufenden DRZ
  • Bewertung der Stunden je nach Lage (für Vollzeit und Teilzeit):
    • Werktag 06:00 - 20:00: 50% Zuschlag
    • Werktag 20:00 - 06:00: 100% Zuschlag
    • Sonn-/Feiertag 00:00 - 24:00: 100% Zuschlag

Nachtschwerarbeit

  • Umsetzung mit Anspruchsart "NSchwAG Anspruch in Std."
    • Mit Beginn des jeweiligen Anspruchsjahres (Arbeitsjahr oder Kalenderjahr) werden dem Mitarbeiter -39 Stunden (Teilzeit aliquot) zugebucht
    • Pro geleisteten Nachtdienst erhält der Mitarbeiter 2 Stunden in das Anspruchskonto gutgeschrieben
    • Sobald dieses Konto positiv ist (Vollzeit = 20 Nachtdienste), kann es mit dem Planungscode "NG" abgebaut werden
      • Es entsteht ein schwerer Fehler, sollte der Konsum einen negativen Rest auslösen
    • Es gibt keinen negativen Übertrag ins Folgejahr
    • Ein positiver Übertrag wird mit der Zubuchung des neuen Anspruchs gegengerechnet
    • Aliquotierung: tagesgenau
    • Jahresaliquotierung
    • kein Rundung
    • Eigenes Konto für den NSchwAG Rest NUR POSITIV (wird als Lohnart benötigt)
    • Wird der Mitarbeiter bei einem geplanten Nachtschwerarbeitskonsum krank, so gilt der Zeitausgleich als konsumiert
    • NSchwAG Anspruch gebührt auch bei Abwesenheit, bei folgenden Planungscodes:
      • Arbeitsunfall
      • Krankenstand
      • Pflegeurlaub
      • Sonderurlaub
      • Urlaub
      • Entlastungswoche

OP/Aufwachraum

  • Die NSchwAG-Stunden gebühren bereits ab 1 Minute Arbeitzseit in der Zeit von 22:00-06:00
    • z.B. für einen Dienst der um 22:01 endet
  • Die NSchwAG-Stunden gebühren auch bei Rufbereitschafts-Einsätzen in der Zeit von 22:00-06:00

Rufbereitschaften

Hebammen:

  • Dienst
    • Zulage je RB-Dienst
  • Einsatz
    • Sofortige Auszahlung Grundlohn + Zuschlag, je nach Lage

OP und Aufwachraum: OFFEN!?

Arbeitszeitgesetz

KA-AZG

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 13 Stunden
  • Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 60 Stunden
  • Maximale Arbeitszeit pro Woche im Durchschnitt: 48 Stunden in 17 Wochen (rollierend)
    • Berechnung Abwesenheiten noch in Abklärung (Ausfalltage, Neutralisierung?)
  • Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
  • Wöchentliche Mindestruhe: 36 Stunden
  • Wöchentliche Mindestruhe im Durchschnitt: 144 Stunden in 4 Wochen (fix)
    • Nur mind. 24-stündige Ruhezeiten werden herangezogen
    • Fixe 4 Wochen werden betrachtet
  • Definition Woche: Montag 00:00 – Sonntag 24:00

bei verlängerten Diensten (=eigene Berufsgruppen)

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 25 Stunden
  • Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 72 Stunden

AZG

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 12 Stunden
  • Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 60 Stunden
  • Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
  • Wöchentliche Mindestruhe: 36 Stunden

Anspruchsverwaltung

  • Urlaub in Tagen
    • Grundanspruch: 5 Wochen, also 25 Tage bei 5 Tagewoche
      • In der Pflege gibt es einen erhöhten Grundanspruch (+1 Woche)
      • Aliquotierung nach Tagewoche
    • Zubuchung: Arbeitsjahr
    • Aliquotierung bei Ein-/Austritt: Tagesgenau
    • Aliquotierung bei Wechsel Tagewoche: Jahresanspruch
    • Rundung: Keine
    • Übertrag ins Folgejahr
    • Erhöhter Anspruch
      • 6. Urlaubswoche: nach 25 Dienstjahren: + 1 Woche
      • aufgrund Behinderung, wird manuell gepflegt und beim Mitarbeiter hinterlegt
      • Zusatzurlaubstag lt. KV: nach 5 und nach 10 Dienstjahren jeweils + 1 Tag
        • Aliquot nach Tagewoche?
        • Folgende Inaktivzeiten werden für die Anrechnung der Dienstjahre nicht herangezogen
          • Sonst. Inaktivzeit
          • Karenz vor 1.8.2019
  • Pflegefreistellung
    • Programm-Modul “ALEX®-Pflegefreistellungsautomatik” lt. Urlaubsgesetz in Österreich
    • Pro Arbeitsjahr erhält der Mitarbeiter eine Wochenstundenverpflichtung Pflegefreistellung
    • hat der Mitarbeiter ein Kind unter 12 Jahren, so erhält er eine zweite Wochenstundenverpflichtung
    • Bei einem Pflegefreistellungskonsum wird immer zuerst der Grundanspruch verbraucht. Ist dieser aufgebraucht, so kann auf die erweiterte Pflegefreistellung zugegriffen werden.
    • Der Konsum der erweiterten Pflegefreistellung ist nur für ein Kind unter 12 Jahren möglich
    • Aliquotierung: Restaliquotierung
    • kein Übertrag
    • keine Rundung

Genehmigungsverfahren

  • Urlaub, Zeitausgleich
    • tageweise
    • direktes Genehmigen nicht möglich
  • Selbstbedienungsbenutzer
    • dürfen nur sich selbst sehen
    • U und ZA beantragen
    • bekommen ein E-Mail, sobald die Beantragung genehmigt oder storniert wurde
  • es wird mit Genehmigergruppen gearbeitet
  • Vorgesetzte
    • dürfen U und ZA von ihrer Abteilung genehmigen
    • dürfen U und ZA stornieren
    • bekommen ein E-Mail bei Beantragungen

Zeiterfassung

  • Mitarbeiter mit elektronischer Zeiterfassung
    • Bereich: ???
    • Stempelung via Einzelzeiterfassung gewünscht
    • Automatischer Pausenabzug nach 6 Stunden von 0,5 Stunden
  • Anrechnung Stempelungen
    • Vor Dienstbeginn:
    • Nach Dienstende:
  • Zeitstempelprotokoll gewünscht


  • Mitarbeiter mit manueller Zeiterfassung
    • Bereich: ???
  • bezahlte Pause
    • werden nicht für die AZG-Prüfungen angerechnet
    • Zulagen gebühren auch für die Pausenzeit

Schnittstellen


Sonstiges

  • Reisezeiten
    • Aktive Reisezeit
      • normale Arbeitszeit
    • Passive Reisezeit
      • darf nicht für AZG-Prüfungen angerechnet werden
      • zählt nicht als Ruhezeit

in Abklärung

  • Sonderabrechnungsverwaltung?!

Gegenzeichnungen

Es wird die Originalversion erstbestätigt und laufende Änderungen werden beim jeweiligen fachlichen Kapitel mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Beschreibung Datum Bestätigt
Originalversion 13.03.2025