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Als '''Zeitausgleich''' wird eine zwischen Arbeitnehmer und -geber vereinbarte Regelung bezeichnet, um die Abgeltung für Mehrarbeit nicht in Geld, sondern durch aliquote Freizeit vorzunehmen. Überschreitet der Mitarbeiter mit seinen anrechenbaren Stunden die Normalarbeitszeit, kann diese laut österreichischem Arbeitszeitgesetz in Form von Überstunden oder als '''Zeitausgleich''' abgegolten werden. | Als '''Zeitausgleich''' wird eine zwischen Arbeitnehmer und -geber vereinbarte Regelung bezeichnet, um die Abgeltung für Mehrarbeit nicht in Geld, sondern durch aliquote Freizeit vorzunehmen. Überschreitet der Mitarbeiter mit seinen anrechenbaren Stunden die Normalarbeitszeit, kann diese laut österreichischem Arbeitszeitgesetz in Form von Überstunden oder als '''Zeitausgleich''' abgegolten werden. Detailliertere Vergütungsmethoden sind dem jeweiligen Kollektivvertrag zu entnehmen. Der Zeitausgleich stellt somit einen Stundenpolster für den Arbeitnehmer dar, den er durch Mehrleistung erbracht und durch zusätzliche Freizeit abbauen kann. | ||
Beim Thema Zeitausgleich unterscheidet man im Konkreten zwischen wirklichem '''Zeitausgleich''' und der '''Gleitzeit'''. | Beim Thema Zeitausgleich unterscheidet man im Konkreten zwischen wirklichem '''Zeitausgleich''' und der '''Gleitzeit'''. | ||
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:: Bei der Abgeltung durch Zeitausgleich entstehen dem Mitarbeiter im laufenden Monat keine Minusstunden. Die Stunden sind im Ausmaß der eingetragenen Zeitausgleichsstunden im Total enthalten. | ::Bei der Abgeltung durch Zeitausgleich entstehen dem Mitarbeiter im laufenden Monat keine Minusstunden. Die Stunden sind im Ausmaß der eingetragenen Zeitausgleichsstunden im Total enthalten. | ||
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::Bei der Abgeltung durch Gleitzeit entstehen dem Mitarbeiter im laufenden Monat Minusstunden. Es findet eine Unterschreitung der [[Sollstundenberechnung_im_7Up|Sollstunden]] statt. | |||
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=== Abbildung im Dienstplan === | *[[Variante_Gleitzeit|Zeitausgleich nicht ins Total]]<br /> | ||
===Abbildung im Dienstplan=== | |||
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In der Summenansicht auf der rechten Seite vom Dienstplan wird der konsumierte Zeitausgleich in den Zeitkonten "ZA-Konsum in Stunden"/"Zeitausgleich in Tagen" und "Gleitzeit in Stunden"/"Gleitzeit in Tagen" dargestellt. Da es sich bei den Zeitkonten der Summenansichten immer um Monatsinformationen handelt, steht hier der Konsum ausschließlich in Form einer monatlichen Summe zur Verfügung. Eine Anzeige als Tages- oder Wochensollstunden auf der rechten Dienstplanseite ist nicht möglich. | In der Summenansicht auf der rechten Seite vom Dienstplan wird der konsumierte Zeitausgleich in den Zeitkonten "ZA-Konsum in Stunden"/"Zeitausgleich in Tagen" und "Gleitzeit in Stunden"/"Gleitzeit in Tagen" dargestellt. Da es sich bei den Zeitkonten der Summenansichten immer um Monatsinformationen handelt, steht hier der Konsum ausschließlich in Form einer monatlichen Summe zur Verfügung. Eine Anzeige als Tages- oder Wochensollstunden auf der rechten Dienstplanseite ist nicht möglich. | ||
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2023, 09:03 Uhr
Als Zeitausgleich wird eine zwischen Arbeitnehmer und -geber vereinbarte Regelung bezeichnet, um die Abgeltung für Mehrarbeit nicht in Geld, sondern durch aliquote Freizeit vorzunehmen. Überschreitet der Mitarbeiter mit seinen anrechenbaren Stunden die Normalarbeitszeit, kann diese laut österreichischem Arbeitszeitgesetz in Form von Überstunden oder als Zeitausgleich abgegolten werden. Detailliertere Vergütungsmethoden sind dem jeweiligen Kollektivvertrag zu entnehmen. Der Zeitausgleich stellt somit einen Stundenpolster für den Arbeitnehmer dar, den er durch Mehrleistung erbracht und durch zusätzliche Freizeit abbauen kann.
Beim Thema Zeitausgleich unterscheidet man im Konkreten zwischen wirklichem Zeitausgleich und der Gleitzeit.
Mit Gleitzeit wird eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit verstanden. Eine Gleitzeitregelung wird in den meisten Fällen zwischen der Firmenleitung und dem Betriebsrat durch die Betriebsvereinbarung geregelt.
Eine weitere Form des Zeitausgleichs ist der Zeitausgleich aus NSchwAG (Nachtschwerarbeit). Die zwei Stunden, die ein Mitarbeiter durch einen geleisteten Nachtdienst zusätzlich erhält, dürfen nicht durch Geld abgegolten werden, sondern müssen mit Zeitausgleich abgebaut werden. Zu diesem Thema ist unter Nachtschwerarbeit eine ausführlichere Erklärung zu finden.
Varianten
Bei der Abgeltung von Mehrarbeit - nicht durch Geld, sondern durch Freizeit - unterscheidet man zwischen zwei Varianten:
-
- Bei der Abgeltung durch Zeitausgleich entstehen dem Mitarbeiter im laufenden Monat keine Minusstunden. Die Stunden sind im Ausmaß der eingetragenen Zeitausgleichsstunden im Total enthalten.
-
- Bei der Abgeltung durch Gleitzeit entstehen dem Mitarbeiter im laufenden Monat Minusstunden. Es findet eine Unterschreitung der Sollstunden statt.
Alex®-Umsetzung
Parametrierung
Abbildung im Dienstplan
Summenansicht
In der Summenansicht auf der rechten Seite vom Dienstplan wird der konsumierte Zeitausgleich in den Zeitkonten "ZA-Konsum in Stunden"/"Zeitausgleich in Tagen" und "Gleitzeit in Stunden"/"Gleitzeit in Tagen" dargestellt. Da es sich bei den Zeitkonten der Summenansichten immer um Monatsinformationen handelt, steht hier der Konsum ausschließlich in Form einer monatlichen Summe zur Verfügung. Eine Anzeige als Tages- oder Wochensollstunden auf der rechten Dienstplanseite ist nicht möglich.
Eintrag des Planungscodes
Der Stundenabbau wird mittels Planungscode im Dienstplan vorgenommen. Der Planungscode (Zeitausgleich oder Gleitzeit) wird am gewünschten Tag beim gewünschten Mitarbeiter eingetragen. Je nach Abrechnungsart werden die Stunden im Ausmaß des Beschäftigungsgrades oder manuell hinterlegte Stunden konsumiert.