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Die neuen Kurzarbeitskonten gibt es monatlich, als auch kumuliert über den gesamten Kurzarbeitszeitraum. | Die neuen Kurzarbeitskonten gibt es monatlich, als auch kumuliert über den gesamten Kurzarbeitszeitraum. | ||
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Version vom 16. April 2020, 16:47 Uhr
ACHTUNG: Artikel ist in Arbeit und wird laufend aktualisiert...
Die COVID-19 Kurzarbeit ist eine im Zuge der COVID-19 Pandemie in Österreich ausgearbeitete Form der Kurzarbeit. Für diese Kurzarbeitsvariante bietet ALEX® spezielle Werkzeuge an, um die entsprechenden Förderanträge leichter erstellen zu können.
Rechtliche Rahmenbedingungen (Dokumente zum Thema Kurzarbeit):
FAQs, Begehren (inkl. Ausfüllhilfevideo), Pauschalsatztabellen, Erläuterungen zu den Pauschalsätzen, AMS-Teilzeitberechnungs-Tool für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe und die Richtlinien finden Sie u.a. auf der Homepage des Arbeitsmarktservice Österreich hier: AMS: COVID-19-Kurzarbeit
ALEX®-Umsetzung / Zeitplan
- Konzeption bis 30.03.2020
- Start der Softwareentwicklung: 31.03.2020
- Erste Ergebnisse sind am 03.04.2020 zu erwarten
- Inbetriebnahmen ab 06.04.2020 mit laufender Weiterentwicklung
Parameter
Beim Mitarbeiter:
- Kurzarbeit in Prozent (z. B.: 10% / 15% / 20%, etc.)
- kann sich jederzeit stichtagsbezogen ändern
- Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
- untermonatiger Beginn bzw. Beginn unter der Woche ist möglich
- 'Kurzarbeit:Sollzeit' aus Monatssoll berechnen
- muss bei Mitarbeiter mit "fixem Monatssoll" auf JA gesetzt werden!
Systemeinstellungen
- Konten für Arbeitszeit: Hier kann festegelegt werden, welche Konten als Arbeitszeit in Kurzarbeit rechnen
- anrechenbare Planungscodes: Hier kann festgelegt werden, welche Planungscodes für die Kurzarbeit angerechnet werden (z.B. Arztbesuche)
- Planungscodes für "Ausfallzeit": Hier wird festgelegt, welche Planungscodes als Ausfallzeit gerechnet werden
- Planungscodes für "Sollzeit"Reduktion: Hier wird festgelegt, welche Planungscodes die Kurzarbeit reduzieren - siehe Abwesenheiten)
- 'Kurzarbeit:Sollzeit' aus Monatssoll berechnen
- muss bei der Sollberechnungsvariante "fixes Monatssoll" auf JA gesetzt werden!
Zeitkonten
- Kurzarbeit: Sollzeit
= Sollarbeitszeit normal * Kurzarbeit in Prozent
- Kurzarbeit: Total
= Arbeitszeit + Anrechenbarer Planungscodes
- Kurzarbeit: Plus/Minus
= Kurzarbeit: Sollzeit - Kurzarbeit: Total
- Kurzarbeit: Ausfallzeit
= alle Stunden aus den "Planungscodes für Ausfallzeit"
Die neuen Kurzarbeitskonten gibt es monatlich, als auch kumuliert über den gesamten Kurzarbeitszeitraum.
Weiters sind folgende 2 Konten verfügbar (nur kumuliert):
- Kurzarbeit: Total %
= die Stunden aus "Kurzarbeit: Total" in Relation zur 100% Sollarbeitszeit
- Kurzarbeit: Ausfallzeit %
= der Rest aus 100% - Kurzarbeit: Total %
Wichtig: Dieses Konto ist unabhängig zu Konto "Kurzarbeit: Ausfallzeit"! Es stellt nur den Rest auf 100% dar und muss nicht mit dem Konto "Kurzarbeit: Ausfallzeit" übereinstimmen.
Alle Kurzarbeits-Konten sind in der Kontogruppe "Kurzarbeit" zu finden:
Darstellung
Diese Konten werden für die Planung der Arbeitszeiten während der Kurzarbeitszeit benötigt und sind im Dienstplan sichtbar, um optimale Planungsgrundlagen zu erhalten.
ACHTUNG: Die o.a. Zeitkonten werden nur für den beim Mitarbeiter hinterlegten Zeitraum Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) befüllt. Dadurch sollen bei individuellen Kurzarbeitszeiträumen nur die für den jeweiligen Mitarbeiter relevanten Wochen angezeigt werden.
Erläuterung des Beispiels vom Bild: Der Mitarbeiter muss im März 9,6 Stunden in der Kurzarbeit arbeiten (= da 10% Arbeitsleistung hinterlegt ist und der Mitarbeiter ab 16.03.-31.03. normalerweise 96 Stunden Soll hätte). Da er von 16-18.03. jeden Tag 8 Stunden arbeitet hat er ein "Kurzarbeit: Total" von 24 Stunden und daher zu seinen 10%-Soll ein Plus von 14,4 Stunden. Den Rest des Monats ist der Mitarbeiter abwesend. Die Zeit wurde mit dem Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" hinterlegt. Die Stunden des Planungscodes sind im Konto "Kurzarbeit: Ausfallzeit" zu sehen (=72 Stunden).
Weiter gibt es noch das Konto "Kurzarbeit: Total %": Diese zeigt mir in diesem Fall, dass der Mitarbeiter aktuell eine Arbeitsleistung von 25% hat und daher eine Ausfallzeit von 75%.
Behandlung des bestehenden Durchrechnungszeitraumes
Der "normale" Abrechnungszyklus wird durch diese Form der Kurzarbeitszeit nicht beeinflusst. Die bisherigen Berechnungen für die relevanten Durchrechnungszeiträume bleiben daher aufrecht. Zeiten, die aufgrund der Kurzarbeit nicht gearbeitet werden, müssen mit einem eigenen Planungscode "Abwesend Kurzarbeit - KA" hinterlegt werden.
Dadurch soll sich im Durchrechnungszeitraum kein Plus/Minus ergeben.
Der Kurzarbeitszeitraum kann quasi als eigenständiges, parallel geführtes Berechnungsmodell betrachtet werden. Die Konten werden als Information für Auswertungen bereitgestellt.
Beispiel:
Mitarbeiter mit Kurzarbeit ab 16.03.
Am 16.03. werden 8 Stunden geleistet und danach ist der Mitarbeiter "Abwesend Kurzarbeit". Im normalen Monat ist er +/-0.
Im Rahmen der Kurzarbeit hat er im März 9,6 Stunden zu leisten, 8 hat er gearbeitet daher bleibt ein Minus von -1,6 Stunden in der Kurzarbeit stehen (kann in den Folgewochen gearbeitet werden).
Behandlung von Abwesenheiten
Urlaub
Wird während des Kurzarbeitszeitraums Urlaub konsumiert, so muss der Kurzarbeitszeitraum für diese Tage reduziert werden und daher muss auch das Kurzarbeitssoll anteilsmäßig reduziert werden. Die Urlaube werden mit dem vollen Stundenausmaß berechnet und konsumiert.
Zeitausgleich
Wird während des Kurzarbeitszeitraums ein Zeitausgleich konsumiert, so kann das nur dann geschehen, wenn der Zeitausgleich VOR der Kurzarbeit aufgebaut wurde. (Muss vom Kunden überprüft werden). Eventuell muss dazu ein neuer Planungscode für "Konsum alter Zeitausgleich während Kurzarbeit" angelegt werden -> dies muss je Kunde individuell entschieden werden. Der Zeitausgleich muss gleich wie Urlaub behandelt werden.
Bei stundenweisem ZA/Urlaub werden die Sollstunden nur um die stundenweise eingetragenen Urlaub/ZA Stunden reduziert.
Krankenstand
Wird ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit krank, so wird der Krankenstand lt. Ausfallsprinzip berechnet. Das heißt, die Stunden, welche der Mitarbeiter zur Arbeit eingeteilt war, wird als "Kurzarbeit: Anrechenbare Zeit" gerechnet. Die Stunden, welche der Mitarbeiter als abwesend eingeteilt war, also ausgefallen wäre, wird auch bei Krankenstand als Ausfallszeit berechnet und vom AMS rückvergütet.
Bsp.: MA war 4h eingeteilt, 36 Stunden als Ausfallzeit Bei Krank: 4h werden weiterhin als anrechenbare Arbeitszeit gerechnet, 36h werden weiterhin als Ausfallzeit gerechnet
Es müssen daher 2 Krankenstands-Planungscodes geführt werden. Der "normale" Krankenstand rechnet als "anrechenbare Arbeitszeit" und der neue "Krankenstand Ausfall Kurzarbeit" rechnet als Ausfallstunden.
Zeitkonto-Report
Für die Auswertung der Ausfall- und Anrechenbaren Arbeitszeiten können die Zeitkonten über einen Konto-Report ausgewertet und dann ans AMS übermittelt werden. Fürs AMS sind die monatlichen Total- und Ausfallstunden interessant.