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= Tägliche Arbeitszeit = | = Tägliche Arbeitszeit = | ||
'''Begriffsbestimmungen ''' | |||
* Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen. | * Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen. | ||
* Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden | * Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden | ||
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. | |||
Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag. | |||
Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Hier ist laut KA-AZG eine längere Dienstdauer erlaubt. | |||
'''Gesetzliche Grundlagen''' | '''Gesetzliche Grundlagen''' | ||
* AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html | * AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html | ||
* KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html | * KA-AZG: | ||
** http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html | |||
** verlängerte Dienste: http://www.jusline.at/4_Verlaengerter_Dienst_KAAZG.html | |||
'''Umsetzung in ALEX''' | |||
* [[Tägliche Arbeitszeit (7up)]] | * [[Tägliche Arbeitszeit (7up)]] |
Version vom 12. August 2015, 10:32 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, stehen folgende Parameter zur Verfügung.
Tägliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmungen
- Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
- Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag. Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Hier ist laut KA-AZG eine längere Dienstdauer erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen
Umsetzung in ALEX