Variante Zeitausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

 
K (1 Version: Import von alexwiki - alt)
(kein Unterschied)

Version vom 28. Juni 2012, 12:07 Uhr

Überschreitet der Mitarbeiter mit seinen anrechenbaren Stunden die Normalarbeitszeit, kann diese laut österreichischem Arbeitszeitgesetz in Form von Überstunden oder als Zeitausgleich abgegolten werden. Der Zeitausgleich stellt somit einen Stundenpolster für den Arbeitnehmer dar, den er durch Mehrleistung erbracht und durch zusätzliche Freizeit abbauen kann.

Umsetzung in ALEX®

Parameterisierung

Um die Mehrarbeit abzubauen muss erst ein Planungscode für die Abwesenheit angelegt werden. Wie dieser Planungscode berechnet wird (Stunden ins Total oder nicht ins Total) ist auch darin zu hinterlegen.

Die Darstellung des Planungscodes wird wie folgt angelegt:

  • Anpassungsansicht im Navigator auswählen
  • Planungscode hinzufügen
  • Gruppe "Allgemein" ist ausgewählt
  • Plansymbol und Bezeichnung einfügen
  • unter "gesperrte Tagarten" kann zB verhindert werden, das der Planungscode an einem Sonntag eingetragen wird
  • bei "Dienst im Status "Planung"/"Ist" löschen?" wird festgelegt, ob der Planungscode über Dienste geklickt werden kann, oder ob diese darunter gelöscht werden (nähres dazu in der Abwesenheitsberechnung)


Datei:PlanungscodeZA.jpg


Die Berechnung des Planungscodes wird wie folgt dazugefügt:

  • Wechsel in die Gruppe "Berechnung"
  • gewünschte Abrechnungsart auswählen
  • zugehöriges Zeitkonto auswählen
  • Eingaben mit "Ok" in der Multifunktionsleiste bestätigen


PlanungscodeZA0.jpg


Der Planungscode muss nun den Bereichen zugeordnet werden, auf denen er verwendet wird:

  • "Bereich" im Navigator auswählen
  • gewünschten Bereich mit Doppelklick zur Bearbeitung öffnen
  • in Gruppe "Verwendete Planungscodes" wechseln
  • Klick auf Auswahlsymbol
  • Zeitausgleich auswählen und mit gewünschtem Stichtag zuteilen


BereichszuordnungZA.jpg

Abbildung im Dienstplan

Um den Unterschied zwischen Gleitzeit und Zeitausgleich besser verdeutlichen zu können, ist in dieser Abbildung eine Gegenüberstellung der beiden Varianten zu sehen.

ReferenzfallZAGZ1.png

Grundlagen

Der Zeitausgleich ist im Total enthalten, es entsteht dadurch also keine Unterschreitung der Sollstunden. Sind vom Vormonat genügend Stunden vorhanden, wird der Zeitausgleich erst beim Monatsabschluss aus dem Saldo Gesamt herausgenommen. Sind vom Vormonat nicht genügen Stunden vorhanden, wird der Zeitausgleich aus dem laufenden +/- genommen, der Rest davon wird anschließend saldiert.

Bei den unten angeführten Rechengängen wird nur auf die Zeitausgleich-Beispiele eingegangen. Informationen zu den restlichen Beispielen sind hier zu finden.

Beispiel 1:

Hier handelt es sich um eine Vollzeitkraft ohne Aufwertung am Monatsende. Es kommen keine Stunden aus dem Vormonat und die Stunden wurden genau nach den berechneten Sollstunden geplant, daher auch keine laufendes +/-.

Rechengang (Beispiel 1)

VM Ges      0,00
+/-         0,00
            0,00
ZA         -8,00
SGes       -8,00

Beispiel 3:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft ohne Aufwertung am Monatsende. Es kommen 20 Stunden aus dem Vormonat und es wurde auf +/- Null geplant.

Rechengang (Beispiel 3)

VM Ges     20,00
+/-         0,00
           20,00
ZA         -8,00
SGes       12,00

Beispiel 5:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft ohne Aufwertung am Monatsende. Es kommen keine Stunden aus dem Vormonat, jedoch wurden die berechneten Sollstunden im laufenden Monat überplant, daher ein laufendes +/- von 16 Stunden.

Rechengang (Beispiel 5)

VM Ges      0,00
+/-        16,00
           16,00
ZA         -8,00
SGes        8,00

Beispiel 7:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft ohne Aufwertung am Monatsende. Es kommen 20 Stunden aus dem Vormonat, außerdem wurden die berechneten Sollstunden im laufenden Monat überplant, daher ein laufendes +/- von 16 Stunden.

Rechengang (Beispiel 7)

VM Ges     20,00
+/-        16,00
           36,00
ZA         -8,00
SGes       28,00

Beispiel 9:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft MIT Aufwertung (1:1,5) am Monatsende. Es kommen keine Stunden aus dem Vormonat und die Stunden wurden genau nach den berechneten Sollstunden geplant, daher auch keine laufendes +/-.

Rechengang (Beispiel 9)

VM Ges      0,00
+/-         0,00
            0,00
ZA         -8,00
SGes       -8,00

Beispiel 11:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft mit Aufwertung (1:1,5) am Monatsende. Es kommen 30 Stunden aus dem Vormonat und es wurde auf +/- Null geplant.

Rechengang (Beispiel 11)

VM Ges     30,00
+/-         0,00
           30,00
ZA         -8,00
SGes       22,00

Beispiel 13:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft mit Aufwertung (1:1,5) am Monatsende. Es kommen keine Stunden aus dem Vormonat, jedoch wurden die berechneten Sollstunden im laufenden Monat überplant, daher ein laufendes +/- von 16 Stunden.

Rechengang (Beispiel 13)

VM Ges      0,00
+/-        16,00
           16,00
ZA         -8,00 (da vom Vormonat keine Stunden kommen, wird der ZA aus dem lfd. +/- genommen)
            8,00

SGesb       8 x 1,5 = 12 (vom lfd. + sind nach dem Ausgleich noch 8 Stunden über, diese werden nun bewertet)

Beispiel 15:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft mit Aufwertung (1:1,5) am Monatsende. Es kommen 30 Stunden aus dem Vormonat, außerdem wurden die berechneten Sollstunden im laufenden Monat überplant, daher ein laufendes +/- von 16 Stunden.

Rechengang (Beispiel 15)

VM Ges     30,00
+/- bew.   24,00 (16 x 1,5)
           54,00
ZA         -8,00
SGes       46,00

Beispiel 17:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft OHNE Aufwertung am Monatsende. Es kommen 20 Stunden aus dem Vormonat, außerdem wurden die berechneten Sollstunden im laufenden Monat um eine Stunde überplant.

Bei diesem Beispiel deutlich zu sehen: Der Zeitausgleich wird aus den vorhandenen Vormonatsstunden abgebaut, die Gleitzeit wird aus dem Zusatzdienst im laufendem Monat konsumiert.

Rechengang (Beispiel 17)

Errechnung des +/-

-  1 (Zeitausgleich am 4. Februar beträgt nur 7 Stunden)
+ 10 (Zusatzdienst am 14. Februar)
-  8 (Gleitzeit am 18. Februar)
   1 (lfd. +/-)

Errechnung des SGes

VM Ges     20,00
ZA         -7,00
           13,00
+/-         1,00
SGes       14,00

Referenzfälle

Referenzfälle: Gleitzeit und Zeitausgleich

Siehe auch

Gleitzeit und Zeitausgleich