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Version vom 4. Juni 2018, 07:52 Uhr
Mit der Sollstundenberechnung wird die vom Mitarbeiter geforderte Monatssollstundenverpflichtung ermittelt, die durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch anrechenbare Abwesenheiten (z. B.: Urlaub) erbracht werden muss.
Folgende Sollberechnungsvarianten stehen zur Verfügung: