Pausenregelung Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen

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Fall 1: gestempelte Pausenzeit
Fall 1: gestempelte Pausenzeit
1.) Arbeitszeit mind. 6 Stunden
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden
2.) Pause muss außerhalb der "Kernzeit" ( von 8-12 Uhr ) liegen
* Pause muss außerhalb der "Kernzeit" ( von 8-12 Uhr ) liegen
3.) mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
* mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
4.) anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
* anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
5.) 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden
* 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden


Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
1.) Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden


Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, daher muss die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden können.
Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.


Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.
Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.

Version vom 31. März 2021, 12:53 Uhr

Allgemeine Regelungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden
  • Pause muss außerhalb der "Kernzeit" ( von 8-12 Uhr ) liegen
  • mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
  • anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
  • 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden

Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.

Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.