Pausenregelung Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kriterien ==
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:


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Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.
Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.


== Mögliche Sonderregelungen ==
== Mögliche Sonderregelungen ==

Version vom 31. März 2021, 12:55 Uhr

Allgemeine Regelungen

Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.


Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden
  • Pause muss außerhalb der "Kernzeit" ( von 8-12 Uhr ) liegen
  • mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
  • anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
  • 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden

Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.

Die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.

Mögliche Sonderregelungen

Bspw. Sonderregelung Arztbesuch:

  • Wenn der Arztbesuch in der Kernzeit 08:00 - 12:00 Uhr liegt, dann wird ebenso die bezahlte Pause gutgeschrieben
  • Arbeitszeit muss wiederum 6 Stunden betragen
  • nach dem Arztbesuch muss mind. noch eine Stunde gearbeitet werden
  • Arztbesuch wird nur in der Kernzeit als Arbeitszeit gerechnet, ab 12 Uhr muss der Arztbesuch immer abgeschnitten werden.