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* die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden. | * die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden. |
Version vom 31. März 2021, 12:57 Uhr
Allgemeines
Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.
Kriterien
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:
Fall 1: gestempelte Pausenzeit
- Arbeitszeit mind. 6 Stunden
- Pause muss außerhalb der "Kernzeit" (bspw. von 8-12 Uhr) liegen
- mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
- anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
- 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden
Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
- Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
- die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.
- die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.
Mögliche Sonderregelungen
Bspw. Sonderregelung Arztbesuch:
- Wenn der Arztbesuch in der Kernzeit 08:00 - 12:00 Uhr liegt, dann wird ebenso die bezahlte Pause gutgeschrieben
- Arbeitszeit muss wiederum 6 Stunden betragen
- nach dem Arztbesuch muss mind. noch eine Stunde gearbeitet werden
- Arztbesuch wird nur in der Kernzeit als Arbeitszeit gerechnet, ab 12 Uhr muss der Arztbesuch immer abgeschnitten werden.