Pausenregelung Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden
* 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden


Fall2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
* die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.
* die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.

Version vom 31. März 2021, 12:57 Uhr

Allgemeines

Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.

Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden
  • Pause muss außerhalb der "Kernzeit" (bspw. von 8-12 Uhr) liegen
  • mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
  • anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
  • 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
  • die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.
  • die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung.

Mögliche Sonderregelungen

Bspw. Sonderregelung Arztbesuch:

  • Wenn der Arztbesuch in der Kernzeit 08:00 - 12:00 Uhr liegt, dann wird ebenso die bezahlte Pause gutgeschrieben
  • Arbeitszeit muss wiederum 6 Stunden betragen
  • nach dem Arztbesuch muss mind. noch eine Stunde gearbeitet werden
  • Arztbesuch wird nur in der Kernzeit als Arbeitszeit gerechnet, ab 12 Uhr muss der Arztbesuch immer abgeschnitten werden.