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* Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden | * Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden | ||
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Version vom 14. Juni 2023, 12:13 Uhr
Ab 2023 soll von einer 40-Stundenwoche auf 39-Stundenwoche umgestellt werden.
Folgende Punkte sind hier zu beachten:
- Wie wird das Soll aktuell berechnet?
- Auf welchen Ebenen in Alex® müssen die Sollstunden geändert werden?
- Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
- Gibt es Mitarbeiter mit Jahressollberechnung?
- Gibt es Mitarbeiter mit "Soll direkt"?
- wenn ja: durch die Anpassung von 8 h -> 7,8 h (Montag - Freitag) würden evt. auch Teilzeit-Mitarbeiter an Tagen mit 8 Stunden den neuen Wert von 7,8 erben.
- Hier muss vorher und nachher eine Auswertung gemacht werden!
- Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
- bis 31.12.2022: 20 Wochenstunden = 50%
- ab 01.01.2023: 20 Wochenstunden = 51,28%
- Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
- Ansprüche
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
- Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2023 geändert werden
- Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
- Beispiel: 40 Stunden Anspruch von 01.08.2022-31.12.2022 dann nur mehr 39 Stunden Anspruch von 01.01.2023-31.07.2023
- Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
- Hinterlegung einer neuen Anspruchszeile mit 01.01.2023 (sofern Zubuchungsdatum NICHT das Kalenderjahr ist)
- ACHTUNG Pflegefreistellung:
- Da bei der Pflegefreistellung keine Aliquotierung durchgeführt wird, würde mit Jänner der VOLLE Anspruch zugebucht werden!
- Vorab muss geklärt werden:
- Variante 1: keine Änderung der Zubuchung für das laufende Anspruchsjahr
- Änderung würde nur die Vollzeit - Mitarbeiter treffen - bei Teilzeit bleibt das Stundenausmaß ja gleich
- Bei Vollzeit geht es um 1 Stunde auf das ganze Jahr gesehen -> mit der nächsten neuen Zubuchung wird der neue Anspruch zugebucht
- Variante 2: Neue Zubuchung mit 01.01.2023 und manuelle Korrektur der bereits konsumierten PF-Stunden pro Mitarbeiter
- Variante 1: keine Änderung der Zubuchung für das laufende Anspruchsjahr
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
- Überstundenregelungen
- Gibt es Grenzwerte (z.B. Überstundenaufwertung) welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
- Gibt es bei den Abschlussbuchungen Auszahlungsgrenzen welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
- Ändert sich etwas an der Bewertung der Überstunden am Ende des DRZ?
- wird die 40. Stunde zuschlagsfrei betrachtet?
- Diese Stunden kommen in den "normalen" S100. Ist das korrekt?
- ab der 41. Stunde fallen aber wieder Zuschläge an?
- Teilzeit über Vollzeit-Soll werden gleichbehandelt wie Vollzeit. Ist das korrekt?
- wird die 40. Stunde zuschlagsfrei betrachtet?
- Gibt es Planungscodes mit der Einstellung "Fix 8 (aliquot)"
- Gibt es Abschlussbuchungen mit einem "Rucksackmodell" z. B. 40 h (aliquot) dürfen max. im Saldo bleiben, darüber hinaus wird ausbezahlt
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Issue 8616