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Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen. | Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen. | ||
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Version vom 12. August 2015, 10:04 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, stehen folgende Parameter zur Verfügung.
Tägliche Arbeitszeit
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich meist um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag. Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.