Arbeitszeitgesetzprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, stehen folgende Parameter zur Verfügung.
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, stehen folgende Parameter zur Verfügung.
Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist:
1. Arbeitszeit die Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende ohne die Ruhepausen;
2. Tagesarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden;
3. Wochenarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.


= Tägliche Arbeitszeit =
= Tägliche Arbeitszeit =
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Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich meist um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.
Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich meist um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.
Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten ändern. Hier ist laut KA-AZG eine längere Dienstdauer erlaubt.


* [[Tägliche Arbeitszeit (7up)]]
* [[Tägliche Arbeitszeit (7up)]]

Version vom 12. August 2015, 11:26 Uhr

Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, stehen folgende Parameter zur Verfügung.

Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist: 1. Arbeitszeit die Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende ohne die Ruhepausen; 2. Tagesarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden; 3. Wochenarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.

Tägliche Arbeitszeit

Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich meist um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag. Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.

Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten ändern. Hier ist laut KA-AZG eine längere Dienstdauer erlaubt.



Wöchentliche Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt

Tägliche Ruhezeit

Wöchentliche Ruhezeit

pro Woche

im DRZ

Freie Wochenenden

Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten