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Version vom 12. August 2015, 10:49 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Folgende Prüfungen stehen zur Verfügung:
Tägliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmungen
- Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
- Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag. Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Hier ist laut KA-AZG eine längere Dienstdauer erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit
Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt
Tägliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
pro Woche
im DRZ
Freie Wochenenden
Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten
AZG-Verletzung
Behandlung der AZG-Verletzungen: AZG-Verletzung