Entlastungswoche

Ab 1.1.2023 wurde per Bundesgesetz[1] eine Entlastungswoche für die Pflegebediensteten beschlossen.

Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, gebührt erstmalig diese Entlastungswoche.

Übergangsfrist bis vorläufig 2026: diese Ansprüche von der Entlastungswoche können auch ausbezahlt werden, deshalb ist es wahrscheinlich notwendig, diesen Anspruch getrennt abzubauen (eigener Anspruch, eigener Planungscode).

Hat der Mitarbeiter bereits erhöhten Anspruch (z. B. aus der SWÖ-Staffelung), dann reduziert sich der Anspruch der Entlastungswoche entsprechend.

Es ist zwar explizit festgelegt, dass Restansprüche nicht ins Folgejahr übertragen werden dürfen, wir empfehlen jedoch einen Übertrag um Fehler (Auszahlung wurde vergessen) besser sichtbar zu machen.

Für eine bessere Sichtbarkeit kann zusätzlich ein Indikator auf den Restanspruch gesetzt werden.

Zusatzurlaub SWÖ und Entlastungswoche

Die SWÖ-Staffelung ist üblicherweise wie folgt:

  • Nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit: + 1 Tag
  • Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit: + 1 Tag
  • Nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit: +1 Tag
  • Nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit: + 2 Tage
  • Nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit: + 1 Tag

Diese SWÖ-Staffelung ergibt somit in Summe nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit +6 Tage.


Somit ergibt sich für die Entlastungswoche folgende Staffelung:

  • 43. Lebensjahr: + 5 Tage (= Grundanspruch)
  • 43. Lebensjahr plus 1-jährige Betriebszugehörigkeit: - 1 Tag
  • 43. Lebensjahr plus 5-jährige Betriebszugehörigkeit: - 1 Tag
  • 43. Lebensjahr plus 10-jährige Betriebszugehörigkeit: - 1 Tag
  • 43. Lebensjahr plus 15-jährige Betriebszugehörigkeit: - 2 Tage

Checkliste

Folgende Fragen sind zu klären:

  • Gibt es noch einen weiteren Zusatzurlaub (z. B. SWÖ-Staffelung; Betriebszugehörigkeit 20 Jahre; ...) welcher gegen die Entlastungswoche gerechnet werden soll?
  • Wird ein eigener Anspruch "Entlastungswoche" (und somit einen eigenen Planungscode) benötigt?
    • Oder nur ein eigener Planungscode, welcher ebenfalls ein Konsum vom Anspruch Urlaub ist.
    • Hinweis: Grund für einen eigenen Anspruch ist, wenn der Kunde den Rest vom Entlastungsurlaub sehen möchte, weil dieser am Jahresende ausbezahlt werden muss. Laut Gesetz darf dieser ja nicht übertragen werden!
  • Wird ein eigener Anspruch benötigt, dann müssen noch folgende Fragen geklärt werden:
    • Kalenderjahr oder Anspruchsjahr
      • Wenn hier ein Unterschied zum Urlaubsanspruch besteht, ist abzuklären, wie das mit der Staffelung funktionieren soll!!!
    • Soll ein Übertrag ins Folgejahr stattfinden?
    • Soll der Rest im Dezember ausbezahlt werden?
      • Eine Übergangsfrist bis 2026 erlaubt dies.
      • Lohnart für die Auszahlung
        • Welche Umschlüsselungen sind betroffen?
    • Aliquotierungsparameter / Rundung analog vom Urlaub?
      • bei einer Rundung muss darauf hingewiesen werden, dass Urlaub und Entlastungswoche getrennt voneinander gerundet werden!
    • Indikator auf den Rest gewünscht?
    • Genehmigungsverfahren für den Planungscode gewünscht?
    • Welche Summenspaltenansichten sollen adaptiert werden (Rest Entlastungswoche)?
  • Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Arbeitsjahr

Folgende Anforderung:

Urlaub wird mit Arbeitsjahr zugebucht

Entlastungswoche soll ebenfalls mit Arbeitsjahr zugebucht werden


Laut Gesetzestext "Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern nach Abs. 1 ist ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens jedoch 40 Stunden, in jedem Kalenderjahr zu gewähren. Diese Entlastungswoche gebührt zusätzlich zu einem allfälligen Anspruch auf Zeitguthaben nach § 3."


Alex rechnet so:

Wenn Einstellung "im ersten Jahr nur wenn gänzlich erreicht" = NEIN

Zubuchungstag 43. Geburtstag erstmalige Zubuchung Entlastungswoche am
1.1.2023 1.8.2023 1.1.2023
1.3.2023 1.8.2023 1.3.2023
1.3.2023 15.1.2024 1.3.2023
1.12.2023 15.1.2024 1.12.2023

Wenn man aber nun durch obigen Gesetzestext der Meinung ist, dass man in diesem Anspruchsjahr nur dann die Entlastungswoche bekommt, wenn man in diesem KALENDERJAHR 43 wird (also vor dem 31.12.2023), dann geht das momentan mit Alex noch nicht.

Wenn also folgendes gewünscht ist:

Zubuchungstag 43. Geburtstag erstmalige Zubuchung Entlastungswoche am
1.1.2023 1.8.2023 1.1.2023
1.3.2023 1.8.2023 1.3.2023
1.3.2023 15.1.2024 1.3.2024
1.12.2023 15.1.2024 1.12.2024

dann brauchen wir hier wahrscheinlich noch folgende Programmierung:

neue Auswahlmöglichkeit: im ersten Jahr nur wenn erreicht bis: 12.31

Mischung Arbeitsjahr und Kalenderjahr

Folgende Anforderung:

Urlaub wird mit Arbeitsjahr zugebucht

Entlastungswoche aber soll mit Kalenderjahr zugebucht werden


Nach erster Analyse funktioniert das mit den bestehenden Werkzeugen nur, wenn:

  • Urlaubszeile: Stichtag = Zubuchungstag (Für Tag + Monat! Jahr ist egal) ODER
  • Urlaubszeile: Stichtag ungleich Zubuchungstag (Für Tag + Monat! Jahr ist egal) UND
    • beim Erhöhten Anspruch für den Urlaub "im ersten Jahr nur wenn gänzlich erreicht" = NEIN
    • UND im ersten Jahr ALIQUOT = NEIN


Wichtig bei der Umsetzung: Beim erhöhten Anspruch für die Entlastungswoche MUSS bei allen weiteren Erhöhungen, welche sich auf die Betriebszugehörigkeit (und somit auf den Stichtag der URLAUBSzeile) beziehen: "im ersten Jahr nur wenn gänzlich erreicht" = NEIN eingestellt werden.

Links

Newsletter der Sozialwirtschaft Österreich

Bit Factory interne Zusatzinfos

3 Fußnoten