Folgende 2 großen Änderungen werden ab 2022 für Mitarbeiter im SWÖ gültig:
- Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden (bei Vollzeit)
- 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
- statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag
Änderung Sollstunden
Folgende Fragen sind zu klären:
- Wie wird das Soll aktuell berechnet?
- Auf welchen Ebenen in Alex®muss die Sollstunden geändert werden?
- Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
- Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
- bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
- ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
- Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
- Ansprüche
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
- Ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
- Wie wird der aktuelle Anspruch eventuell aliquotiert?
- Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
- Staffelungen für erhöhten Anspruch anpassen
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)