Folgende Fragen sind zu klären?
- Gibt es noch einen weiteren Zusatzurlaub (z. B. SWÖ-Staffelung; Betriebszugehörigkeit 20 Jahre; ...) welcher gegen die Entlastungswoche gerechnet werden soll?
- Brauchen wir einen eigenen Anspruch Entlastungswoche (und somit einen eigenen Planungscode)?
- Oder nur einen eigenen Planungscode, welche ebenfalls ein Konsum vom Anspruch Urlaub ist.
- Hinweis: Grund für einen eigenen Anspruch ist, wenn der Kunde den Rest vom Entlastungsurlaub sehen möchte, weil dieser am Jahresende ausbezahlt werden muss. Laut Gesetz darf dieser ja nicht übertragen werden!
- Wenn eigener Anspruch
- Kalenderjahr oder Anspruchsjahr - Wenn hier ein Unterschied zum Urlaubsanspruch besteht, ist abzuklären, wie das mit der Staffelung funktionieren soll!!!
- Soll ein Übertrag stattfinden ins Folgejahr?
- Soll der Rest im Dezember ausbezahlt werden?
- Eine Übergangsfrist bis 2026 erlaubt dies.
- Lohnart für die Auszahlung
- Welche Umschlüsselungen sind betroffen?
- Aliquotierungsparameter / Rundung analog vom Urlaub?
- Indikator auf den Rest gewünscht?
- Genehmigungsverfahren für den Planungscode gewünscht?
- Welche Summenspaltenansichten sollen adaptiert werden (Rest Entlastungswoche)?
- Welche Berufsgruppen sind betroffen?