PKV Änderung ab 2023

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Ab 2023 soll von einer 40-Stundenwoche auf 39-Stundenwoche umgestellt werden.


Folgende Punkte sind hier zu beachten:

  • Wie wird das Soll aktuell berechnet?
    • Auf welchen Ebenen in Alex® müssen die Sollstunden geändert werden?
    • Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
  • Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
    • bis 31.12.2022: 20 Wochenstunden = 50%
    • ab 01.01.2023: 20 Wochenstunden = 51,28%
    • Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
  • Ansprüche
    • Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
      • Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2023 geändert werden
      • Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
        • Beispiel: 40 Stunden Anspruch von 01.08.2022-31.12.2022 dann nur mehr 39 Stunden Anspruch von 01.01.2023-31.07.2023
      • Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
    • Hinterlegung einer neuen Anspruchszeile mit 01.01.2023 (sofern Zubuchungsdatum NICHT das Kalenderjahr ist)
    • ACHTUNG Pflegefreistellung:
      • Da bei der Pflegefreistellung keine Aliquotierung durchgeführt wird, würde mit Jänner der VOLLE Anspruch zugebucht werden!
      • Vorab muss geklärt werden:
        • Variante 1: keine Änderung der Zubuchung für das laufende Anspruchsjahr
          • Änderung würde nur die Vollzeit - Mitarbeiter treffen - bei Teilzeit bleibt das Stundenausmaß ja gleich
          • Bei Vollzeit geht es um 1 Stunde auf das ganze Jahr gesehen -> mit der nächsten neuen Zubuchung wird der neue Anspruch zugebucht
        • Variante 2: Neue Zubuchung mit 01.01.2023 und manuelle Korrektur der bereits konsumierten PF-Stunden pro Mitarbeiter
  • Überstundenregelungen
    • Gibt es Grenzwerte (z.B. Überstundenaufwertung) welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
    • Gibt es bei den Abschlussbuchungen Auszahlungsgrenzen welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
    • Ändert sich etwas an der Bewertung der Überstunden am Ende des DRZ?