in Deutschland gelten zusätzlich zu den allgemeinen Arbeitszeitgesetzprüfungen spezielle Richtlinien welche im Modul "Standard AZG Deutschland" hinterlegt sind.
Jugendschutz
Ist ein Mitarbeiter unter 18 Jahren, so werden spezielle AZG-Prüfungen für Jugendliche angestoßen:
max. Arbeitszeit
- Tägliche Arbeitszeit: max. 8 Stunden
- Bei Nichteinhaltung erscheint ein Text
- Wöchentliche Arbeitszeit: max. 40 Stunden
- Bei Nichteinhaltung erscheint eine Warnung
Diese Grenzen sind nicht parametrierbar
max. Schichtlänge
bei der maximalen Schichtlänge wird die Dauer zwischen Dienstbeginn und Dienstende betrachtet. Diese darf den Wert aus dem Parameter "AZG Jugendliche: Max. Schichtlänge pro Tag" nicht überschreiten (Standard = 10 Stunden). Dabei darf aber auch die max. Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.
Beispiel: 1.) Dienst: 8:00-12:00 und 13:00-18:00 -> Schichtlänge 10, AZ=9 --> Fehler 2.) Dienst: 8:00-12:00 und 14:00-18:00 -> Schichtlänge 10, AZ=8 --> OK
Bei Nichteinhaltung erscheint eine Warnung.
Ruhepausen
Die nötigen Pausen während des Dienstes sind für Jugendliche wie folgt definiert:
- Dienst =< 4,5 Stunden: 0 Pause
- Dienst 4,51 - inkl. 6 Stunden: 0,5 Std. Pause
- Dienst > 6 Stunden: 1 Std. Pause
Bei Nichteinhaltung erscheint eine Warnung.
Nachtarbeit
für Jugendliche ist die Arbeit während der Nacht nicht erlaubt --> es erscheint ein schwerer Fehler. Als Nachtzeit gilt hier die definierten Grenzen für Nacht unter "Zeitgrenzen von/bis"