Besetzungsreport: Berechtigung zum Öffnen

Ab der Version 2018.20 kann bei den Besetzungsreports eine Berechtigung zum Öffnen definiert werden.

Standardmäßig darf ein Besetzungsreport immer geöffnet werden, wenn der Benutzer das Recht "Ändern" hat. Das Recht zum Ändern eines Besetzungsreports hat grundsätzlich jeder Benutzer.

Sollte jedoch bspw. der Parameter "Bearbeitungsmaske bei lesender Zugriffserlaubnis sperren" gesetzt sein, darf auch kein Besetzungsreport geöffnet werden.

Ab dieser Version kann jedoch beim Besetzungsreport eine eigene Berechtigung definiert werden, damit dieser geöffnet werden kann:

Beim Besetzungsreport auf den Schlüssel gehen "Berechtigung setzen":

BR Berechtigungsetzen.png

Hier kann dann eine bestehende oder selbst definierte Berechtigung ausgewählt werden, um den Besetzungsreport zu lesen oder zu öffnen

Berechtigung zum Lesen:

  • Standardmäßig ist jeder Besetzungsreport "ungeschützt", das heißt, dass jeder Benutzer den Besetzungsreport sehen kann
  • Ist hier eine Berechtigung gesetzt, so ist der Besetzungsreport nur für jene Benutzer sichtbar, welche auch die Leseberechtigung besitzen (analog zu Planungscodes)

Berechtigung zum Öffnen:

  • Standardmäßig kann jeder Benutzer den Besetzungsreport öffnen, wenn er die Berechtigung "Ändern" hat
  • Ist hier eine Berechtigung gesetzt, so kann der Besetzungsreport nur von jenen Benutzer geöffnet werden, welche auch die jeweilige Berechtigung besitzen