SWÖ Änderungen ab 2022

Version vom 27. Mai 2021, 13:27 Uhr von Claudia Datinger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Folgende 2 großen Änderungen werden ab 2022 für Mitarbeiter im SWÖ gültig: * Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden (bei Vollzeit) * 33,3%…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Folgende 2 großen Änderungen werden ab 2022 für Mitarbeiter im SWÖ gültig:

  • Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden (bei Vollzeit)
  • 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
    • statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag

Änderung Sollstunden

Folgende Fragen sind zu klären:

  • Wie wird das Soll aktuell berechnet?
    • Auf welchen Ebenen in Alex®muss die Sollstunden geändert werden?
    • Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
  • Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
    • bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
    • ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
    • Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
  • Ansprüche
    • Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
      • Ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
      • Wie wird der aktuelle Anspruch eventuell aliquotiert?
        • Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
      • Staffelungen für erhöhten Anspruch anpassen

Zuschlag