Nötiges Recht, um Farbmarkierungen (ColorMarker) anlegen und ändern (bearbeiten) zu können. Dieses Recht kann alleine aber NICHT existieren. Es zusätzlich mindestens das Recht Planungseinheit lesen nötig, um die Farbmarkierung auch zuweisen zu können. Die Farbmarkierung kann dann über die Stammdatensicht sowie auch über den Monatsplan angelegt oder bearbeitet werden.
Das Öffnen vom Monatsplan ist möglich. Es kommen keine Mitarbeiter zur Anzeige, da nur das Recht zur Bearbeitung und Neuanlage von Farbmarkierungen besteht.