Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.05.2013 (9 ObA 11/13 b) ausgesprochen, dass eine Erkrankung den Verbrauch von vereinbartem Zeitausgleich nicht unterbricht.
Dabei geht es nicht nur um den klassischen Zeitausgleich sondern auch um den Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit.
Weiters muss diese Thematik auch bei kundenspezifischen Salden (z.B. Pausenguthaben, Bonusstunden, etc.) thematisiert werden.
Als vereinbarter Zeitausgleich gilt im Alex® ein Zeitausgleich, welcher im Status Planung eingetragen wurde.
Wichtig hierbei ist, dass dieses Thema nur einen ECHTEN Zeitausgleich treffen kann.
Ein Zeitausgleich, welcher sowieso nicht im Total angerechnet wird, ist nur ein Platzhalter für einen leeren Tag. Bei Eintrag eines Krankenstandes werden an diesen Tagen auch keine Krankstunden gerechnet.
Abbildung im Dienstplan
Zeitausgleich ohne Berechnung (Gleitzeit)
Wird der Zeitausgleich ohne Berechnung angelegt (Gleitzeit), so dient der Planungscode nur als Platzhalter für einen freien Tag
Der Planungscode rechnet keine Stunden.
Wird der Mitarbeiter am geplanten Zeitausgleichstag krank, so werden auch keine Stunden für den Krankenstand berechnet.
Der Tag mit dem geplanten Zeitausgleich hat also die gleiche Abrechnung, wie wenn ein Krankenstand am frei geplanten Tag eingetragen wird:
Diese Variante des Zeitausgleichs rechnet also grundsätzlich den Zeitausgleichskonsum auch beim eingetragenen Krankenstand.
Echter Zeitausgleich
Kein Konsum bei Krankenstand (=Standardverhalten)
Im Status Planung sieht man, dass der Saldo durch den Zeitausgleich auf 2 Stunden reduziert wurde.
Wird der Zeitausgleich bei Krankenstand nicht als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo im Status Ist nicht reduziert - der Saldo bleibt in diesem Fall auf 10 Stunden.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und kein Zeitausgleichskonsum abgezogen.
Das Konto "Abwesend Zeitausgleich" wird im Status Ist wieder auf 0 gesetzt.
Konsum bei Krankenstand
Wird der Zeitausgleich als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und 8 Stunden im Konto "ZA Konsum aus Krank" dargestellt.
Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit
Kein Konsum bei Krankenstand (=Standardverhalten)
Im Status Planung sieht man, dass der Saldo Nachtschwerarbeit durch den Zeitausgleich auf 2 Stunden reduziert wurde.
Wird der Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit bei Krankenstand nicht als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo im Status Ist nicht reduziert - der Saldo bleibt in diesem Fall auf 10 Stunden.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet. Der Saldo Nachtschwerarbeit ändert sich nicht - es wird kein Zeitausgleichskonsum abgezogen.
Das Konto "NSchwAG konsumiert" wird im Status Ist wieder auf 0 gesetzt.
Konsum bei Krankenstand
Wird der Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo Nachtschwerarbeit (SNSchwAG) trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und 8 Stunden im Konto "NSchwAG Konsum aus Krank" dargestellt.
Parametrierung
Bei der Parametrierung muss zwischen Standard und 7up unterschieden werden.
Parametrierung Standard
Im Standard gibt es dafür den Parameter "ZA trotz Krank rechnen, falls geplant" in den Systemeinstellungen in der Gruppe "Abrechnungssystem".
Der Parameter aktiviert die Berechnung sowohl für geplanten Zeitausgleich (Konto "ZA-Konsum in Stunden") als auch für den geplanten Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit (Konto "NSchwAG Std. Konsum lfd.").
Als Krank gelten im alle Planungscodes mit Zusatzkonto "Krank in Stunden" und "Kur in Stunden".
Parametrierung 7up
Im 7up wird die Parametrierung für den Krankenstand über die TOTAL Spezifikationen gemacht.
Total für 'Zeitausgleich aus Krank'
Ist hier nichts hinterlegt, so wird bei geplantem Zeitausgleich und Krankenstand im Ist KEIN Konsum gerechnet (=Standardverhalten).
Falls ein Krankenstand im Ist den Konsum trotzdem berechnen soll, so muss hier eine gesammelte Zeit hinterlegt werden.
In diesem Fall muss definiert werden, welche Schemen im Status Planung als Zeitausgleich gelten z.B: "Abwesend Zeitausgleich Standard"
Als "Krank" gelten im 7up alle Abwesenheiten des Schematyp "Abw. wegen Krankheit"
Konten
Für Auswertungen bzw. zur Nachvollziehbarkeit des ZA Konsums steht folgendes Konto verfügbar:
- ZA Konsum aus Krank
Total für 'NSchwAg-Ausgleich aus Krank'
Ist hier nichts hinterlegt, so wird bei geplantem Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit und Krankenstand im Ist KEIN Konsum gerechnet (=Standardverhalten).
Falls ein Krankenstand im Ist den Konsum trotzdem berechnen soll, so muss hier eine gesammelte Zeit hinterlegt werden.
In diesem Fall muss definiert werden, welche Schemen im Status Planung als Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit gelten z.B: "Abwesend Zeitausgleich NSchwAG Standard"
Als "Krank" gelten im 7up alle Abwesenheiten des Schematyp "Abw. wegen Krankheit"
Konten
Für Auswertungen bzw. zur Nachvollziehbarkeit des ZA Konsums steht folgendes Konto verfügbar:
- NSchwAG Konsum aus Krank
Konsum aus speziellen Abwesenheiten
Sollte der Zeitausgleich nicht nur bei Abwesenheiten mit dem Schematyp "Abw. wegen Krankheit" als konsumiert gelten, so können diese über folgende 2 Parameter definiert werden:
- Zeitausgleich: Konsum aus spez. Abw. (Gruppe "Abrechnung")
- NSchwAG: Konsum aus spez. Abw. (Gruppe "Nachtschwerarbeitsgesetz")
Bei diesen beiden Parametern kann eine Zeitkontosammlung hinterlegt werden, in welche auch andere Planungscodes hinterlegt werden können.
So kann beispielsweise der ZA Konsum auch bei einer Dienstfreistellung im Ist als konsumiert gerechnet werden.
Dienstfreistellung ist nicht mit Schematyp "Abw. wegen Krank" angelegt und daher gilt der Zeitausgleich nicht als konsumiert (=Standardverhalten):
Soll die Dienstfreistellung trotzdem den Zeitausgleich als konsumiert rechnen, so kann eine Zeitkontosammlung bei diesem Parameter eingestellt werden:
Dann wird auch bei einer Dienstfreistellung der ZA als konsumiert betrachtet:
Konten
Für Auswertungen sind folgende Konten verfügbar:
- ZA Konsum aus spez. Abw
- NSchwAG Konsum aus spez. Abw