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Version vom 25. November 2021, 12:27 Uhr
Die nachfolgende Abrechnungscheckliste bildet die Grundlage für die erste Schulung.
Arbeitszeit
- Wie viele Stunden müssen Ihre Mitarbeiter in der Woche / Monat arbeiten (Sollstundenberechnung)?
- Vollzeit (Beispiel: 40h von Montag - Freitag je 8h)
- Teilzeit (Beispiel: 20h von Montag - Freitag je 4h)
- Gibt es geregelte Pausenzeiten?
- bezahlte Pause
- unbezahlte Pause
- An welchen Tagen haben die Mitarbeiter frei?
- 24./31. Dezember
- Sonntage
- Feiertage
Kollektivvertrag
- Nach welchem Kollektivvertrag wird abgerechnet?
- Bekommt der Mitarbeiter Überstunden, wenn er:
- am Tag mehr als XX Stunden arbeitet (Tagesüberstunden)
- in der Woche mehr als XX Stunden arbeitet (Wochenüberstunden)
- am Ende des Monats noch Plusstunden übrig hat
- zu speziellen Tageszeiten (z.B. nach 18:30) arbeitet?
- ist das bei Vollzeit und Teilzeit gleich?
- Mit welcher Bewertung werden die Mehr-/Überstunden als Zeitguthaben mitgenommen bzw. ausbezahlt?
- Vollzeit:
- über Monatssoll: 1:1,5
- Teilzeit:
- bis zum Vollzeit-Soll: 1:1 ODER 1:1,25
- ab dem Vollzeit-Soll: 1:1,5
- Vollzeit:
- Wird monatlich abgerechnet oder gibt es einen mehrmonatigen Durchrechnungszeitraum z.B. 6 Monate?
- bei einem mehrmonatigen Durchrechnungszeitraum -> in welchem Monat beginnt dieser?
- Werden Überstunden sofort ausbezahlt oder werden Zeiten übertragen?
Zulagen
- Erhält ein Mitarbeiter für spezielle Leistungen variable Zulagen?
Beispiel: Sonntagszulage für Leistung am Sonntag (oder Feiertag)
Beispiel: Nachtstundenzulage für Arbeit in der Nacht
Beispiel: Vertretungszulage
Abwesenheiten
Welche Abwesenheiten sollen erfasst werden?
Beispiel: Krankenstand, Pflegefreistellung, Fortbildungen, etc.
Urlaub
- Urlaubsanspruch in Stunden oder Tagen?
- Wird der neue Urlaub mit Kalenderjahr (01.Jänner) oder Arbeitsjahr zugebucht?
- Wie erfolgt die Aliquotierung bei Austritt eines Mitarbeiters?
- wird der Urlaubsanspruch (200 Stunden) durch 365 oder 12 gerechnet
Arbeitszeitgesetz
- Grundsätzlich:
- Maximale tägliche Arbeitszeit: 10 h
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 48 h
- wird die maximale wöchentliche Arbeitszeit auch im Durchschnitt geprüft?
- Maximale Arbeitszeit pro Woche im Durchschnitt: 40
- In 12 Wochen (Start:) XX.XX.2020
- Maximale Arbeitszeit pro Woche im Durchschnitt: 40
- Mindestruhe zwischen zwei Diensten: 11 Stunden
- Wöchentliche Mindestruhe: 36 h
Elektronische Zeiterfassung ("Stempeluhr")
Falls Sie eine elektronische Zeiterfassung wünschen, bedenken Sie bitte folgendes:
- Soll die Zeit vor Dienstbeginn und nach Dienstende automatisch angerechnet werden?
- Wie sollen die Zeitstempel erfasst werden (https://www.bitfactory.at/zeiterfassungsoftware/):
- Stempeluhr
- Mitarbeiterportal (jeder PC oder Laptop)
- Smartphone
- Gibt es geregelte Pausenzeiten?
- bezahlte Pause
- unbezahlte Pause
- Wer kontrolliert und korrigiert etwaige falsche bzw. fehlende Stempelungen?
Interne Workflows
- Wer soll in ALEX einsteigen und welche Aufgaben übernehmen?
- Wie sollen Ihre Mitarbeiter in das System eingebunden werden?
- Lesender/Schreibender Zugriff auf das System
- Stundennachweis per E-Mail versenden
- ALEX®-Cockpit App
- nur als Informationsmedium (lesender Zugriff)
- als interaktives Medium verwenden (schreibender Zugriff)
- als Stempeluhr verwenden
- Gibt es spezielle Abläufe, die abzubilden sind?
- Überstundengenehmigungen
- Urlaubsanträge
- Weiters sind folgende Fragen zu besprechen:
- Wer sind die Antragssteller?
- Benötigen diese Einsicht in die Dienstpläne der Kollegen?
- Wer genehmigt die Anträge?
- Dürfen sich die Vorgesetzten selbst genehmigen?
- Dürfen die Mitarbeiter selbst einen Stornoantrag machen?
- Soll eine Benachrichtigung via E-Mail erfolgen?
- Benachrichtigung für Mitarbeiter über Genehmigung/Stornierung
- Benachrichtigung für Vorgesetzten über die Anträge
- Wer sind die Antragssteller?
- Arbeiten mit der ALEX®-Wunschdienstplanung
Schnittstellen
- Welche Schnittstellen zu Fremdsystemen werden benötigt?
- variable Bezüge (Überstunden, etc.)
- Abwesenheiten
(Das umfangreiche Portfolio an Schnittstellen finden Sie hier.)