Entlastungswoche

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Folgende Fragen sind zu klären?

  • Gibt es noch einen weiteren Zusatzurlaub (z. B. SWÖ-Staffelung; Betriebszugehörigkeit 20 Jahre; ...) welcher gegen die Entlastungswoche gerechnet werden soll?
  • Brauchen wir einen eigenen Anspruch Entlastungswoche (und somit einen eigenen Planungscode)?
    • Oder nur einen eigenen Planungscode, welche ebenfalls ein Konsum vom Anspruch Urlaub ist.
    • Hinweis: Grund für einen eigenen Anspruch ist, wenn der Kunde den Rest vom Entlastungsurlaub sehen möchte, weil dieser am Jahresende ausbezahlt werden muss. Laut Gesetz darf dieser ja nicht übertragen werden!
  • Wenn eigener Anspruch
    • Kalenderjahr oder Anspruchsjahr - Wenn hier ein Unterschied zum Urlaubsanspruch besteht, ist abzuklären, wie das mit der Staffelung funktionieren soll!!!
    • Soll ein Übertrag stattfinden ins Folgejahr?
    • Soll der Rest im Dezember ausbezahlt werden?
      • Eine Übergangsfrist bis 2026 erlaubt dies.
      • Lohnart für die Auszahlung
        • Welche Umschlüsselungen sind betroffen?
    • Aliquotierungsparameter / Rundung analog vom Urlaub?
    • Indikator auf den Rest gewünscht?
    • Genehmigungsverfahren für den Planungscode gewünscht?
    • Welche Summenspaltenansichten sollen adaptiert werden (Rest Entlastungswoche)?
  • Welche Berufsgruppen sind betroffen?
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