Genehmigungsverfahren: Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren

Version vom 20. Juni 2023, 10:25 Uhr von David Madlmayr (Diskussion | Beiträge)
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Genehmigte Anträge werden automatisch bei einem Austritt oder Inaktivzeit storniert.

  • Austritt: Bei einem Austritt wird ab dem Austrittsdatum jeder genehmigte Antrag storniert
  • Inaktivzeit: Bei einer Inaktivzeit wird nur im Zeitraum der Inaktivzeit jeder genehmigte Antrag storniert, wenn die Inaktivzeit die Zuteilung auf die Stamm-Planungseinheit aufhebt.


Beispiel Austritt

In diesem Beispiel sollen bei einem Austritt, alle nach dem Austrittsdatum liegenden, genehmigten Anträge automatisch storniert werden:

Austritt am 7.8.2023
Genehmigungsverfahren Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren 1687249103085.png
Automatische Stornierung ab 7.8.2023
Genehmigungsverfahren Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren 1687249200218.png


Beispiel Inaktivzeit

In diesem Beispiel sollen bei einer sonstigen Inaktivzeit, alle im Zeitraum der Inaktivzeit liegenden, genehmigten Anträge automatisch storniert werden. Die genehmigten Anträge nach der Inaktivzeit sollen jedoch weiterhin erhalten bleiben.

Sonstige Inaktivzeit von 1.8.2023 bis 22.8.2023
Genehmigungsverfahren Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren 1687249355583.png
Automatische Stornierung im Zeitraum der Inaktivzeit
Genehmigungsverfahren Bei Inaktivzeit und Austritt automatisch stornieren 1687249456874.png

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