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Aktuelle Version vom 12. Juni 2023, 12:15 Uhr
Die Sollstundenberechnung definiert die vom Personal zu leistenden Stunden im Wochen- oder Monatsdurchrechnungszeitraum.
Die Sollstunden können durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch anrechenbare Abwesenheiten (z. B.: Urlaub) erbracht werden.
Nur in Verbindung mit den Sollstunden ist eine Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen möglich.
Das Plus/Minus eines Mitarbeiters lässt sich beispielsweise nur mit Hilfe der Sollstunden ermitteln. Daraus ergibt sich wiederum das eventuell aufwertbare Plus einer Abrechnungsperiode.
Die Sollstundenberechnung ist somit die Grundlage der gesamten Dienstplanabrechnung.
Weiters muss man die Sollstunden auch immer in Verbindung mit geplanten Abwesenheiten betrachten - diese sollten mit der Sollberechnung übereinstimmen, da durch Abwesenheiten kein Plus oder Minus entstehen darf.
Auch der Urlaubsanspruch in Tagen muss bei der Sollstundenberechnung mitbedacht werden, da die Anzahl an Urlaubstagen an die jeweilige Tagewoche angepasst werden muss, wenn die Sollstunden an weniger oder mehr als 5 Tagen berechnet werden.
Einen weiteren Betrachtungspunkt der Sollberechnung stellt die Behandlung von Feiertagen dar.
Als Ausgangspunkt für die Sollstundenberechnung dient immer die geltende Normalarbeitszeit, umgelegt mit dem vereinbarten Beschäftigungsgrad des Mitarbeiters.. Aus dieser ergibt sich - mit der gewählten Ermittlungsvariante der Sollstundenberechnung - die vom Mitarbeiter geforderte Wochen- bzw. Monatssollverpflichtung.
Die Sollstunden können auf unterschiedliche Varianten ermittelt werden:
Egal für welche Berechnungsvariante man sich entscheidet, es muss immer gewährleistet sein, dass die Summe der erforderlichen Sollstundenverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum mit der geltenden Normalarbeitszeit übereinstimmt.
Beispiel Sollstundenberechnung |