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Version vom 22. März 2017, 16:46 Uhr
Tägliche Ruhezeiten
Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten
Anzahl der Stunden, welche zwischen 2 Diensten mindestens durchgehend frei sein müssen. Hierbei wird immer Dienstende bis zum nächsten Dienstbeginn geprüft.
"Abwesend"-Schemen werden hier als Ruhezeit betrachtet.
Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten verlängern, falls AZ >13 Stunden
Ist dieser Parameter auf JA gesetzt, so wird die verlängerte Ruhezeit lt. KA-AZG geprüft. Siehe Arbeitszeitgesetzprüfungen#Verlängerte Ruhezeiten
Welche Schemen für diese Prüfung herangezogen werden, kann unter der TOTAL Spezifikation "Total für Ausgleichsruhe in AZG-Prüfung "Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten" hinterlegt werden
Total für Ausgleichsruhe in AZG-Prüfung "Mindestruhezeit zwischen zwei Diensten"
Hier kann definiert werden, welche Stunden die Basis für die Berechnung der verlängerten Ruhezeit gilt. Standardwert: Arbeitszeit
Beispiel: Es soll nur bei einem speziellen Schema, z.B. Nachtdienst die verlängerten Ruhezeiten gerechnet werden. Dann kann hier das Schema hinterlegt werden
Wöchentliche Ruhezeiten
Hier werden die Parameter zur Prüfung der wöchentlichen Ruhezeit pro Woche oder im Durchrechnungszeitraum beschrieben:
Siehe Wochenruheprüfung (7up)
Freie Wochenenden
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