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Durch Kollektivverträge/Betriebsvereinbarungen kann der Grenzwert als auch der Zeitraum der Prüfung verschoben werden. | Durch Kollektivverträge/Betriebsvereinbarungen kann der Grenzwert als auch der Zeitraum der Prüfung verschoben werden. | ||
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*KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html | *KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html | ||
== Wöchentliche Arbeitszeit pro Woche == | |||
Bei dieser Prüfung geht es immer um die maximale Höchstarbeitszeit in einer einzelnen Woche. | |||
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Version vom 13. August 2015, 10:36 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Folgende Prüfungen stehen zur Verfügung:
Tägliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
- Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.
- tägl. Arbeitszeit bei Verlängerten Diensten
Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Weiters gibt es hier für Ärzte die Ausnahme dass bei Diensten, welche am Vormittag eines Samstages oder eines Tages vor einem Feiertag beginnt, 49 Stunden dauern dürfen. Diese Regelung wird jedoch bis 2020 in Schritten auf 29 Stunden verkürzt. (http://www.jusline.at/4_Verlaengerter_Dienst_KAAZG.html -> Absatz 4a)
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 1 und 2)
- KA-AZG:
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Wochenarbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.
Durch Kollektivverträge/Betriebsvereinbarungen kann der Grenzwert als auch der Zeitraum der Prüfung verschoben werden.
Bekannte Zeiträume: Montag 00:00 - Sonntag 24:00 (= laut AZG) Sonntag 00:00 - Samstag 24:00 Mittwoch 07:00 - Mittwoch 07:00
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 3)
- KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html
Wöchentliche Arbeitszeit pro Woche
Bei dieser Prüfung geht es immer um die maximale Höchstarbeitszeit in einer einzelnen Woche.
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt
Umsetzung in ALEX
Tägliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
pro Woche
im DRZ
Freie Wochenenden
Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten
Bezahlte Pausen
AZG-Verletzung
Behandlung der AZG-Verletzungen: AZG-Verletzung