Zeile 123: | Zeile 123: | ||
behandelt: | behandelt: | ||
[[Bild:DRZ_geplante Abwesenheit ganze Woche.png| | [[Bild:DRZ_geplante Abwesenheit ganze Woche.png|500px]] | ||
Wird eine gesamte Ausfallwoche geplant, so reduziert sich der Wochenfaktor um 1 Woche und die Stunden der Abwesenheit werden NICHT angerechnet. | Wird eine gesamte Ausfallwoche geplant, so reduziert sich der Wochenfaktor um 1 Woche und die Stunden der Abwesenheit werden NICHT angerechnet. |
Version vom 14. August 2015, 10:42 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Folgende Prüfungen stehen zur Verfügung:
Tägliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
- Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.
- tägl. Arbeitszeit bei Verlängerten Diensten
Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Weiters gibt es hier für Ärzte die Ausnahme dass bei Diensten, welche am Vormittag eines Samstages oder eines Tages vor einem Feiertag beginnt, 49 Stunden dauern dürfen. Diese Regelung wird jedoch bis 2020 in Schritten auf 29 Stunden verkürzt. (http://www.jusline.at/4_Verlaengerter_Dienst_KAAZG.html -> Absatz 4a)
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 1 und 2)
- KA-AZG:
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Wochenarbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.
Durch Kollektivverträge/Betriebsvereinbarungen kann der Grenzwert als auch der Zeitraum der Prüfung verschoben werden.
Bekannte Zeiträume: Montag 00:00 - Sonntag 24:00 (= laut AZG) Sonntag 00:00 - Samstag 24:00 Mittwoch 07:00 - Mittwoch 07:00
Grundsätzlich gilt eine Höchstarbeitszeit pro Woche. Wird diese jedoch ausgedehnt so muss zusätzlich die Einhaltung dieser Wochenarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 3)
- KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html
Wöchentliche Arbeitszeit pro Woche
Bei dieser Prüfung geht es immer um die maximale Höchstarbeitszeit in einer einzelnen Woche.
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt
Wird die wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt, so muss sichergestellt werden, dass im mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten wird. Je nach Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung sind das 17 oder 26 Wochen.
Der Durchrechnungszeitraum selbst kann rollierend oder fix geprüft werden.
- Fixer DRZ:
- Hier wird ein fixer Zeitraum geprüft (z.B. 26 Wochen von 05.01.2015 - 05.07.2015)
- Rollierender DRZ
- Hier wird ein rollierender Zeitraum geprüft. Das heißt, dass jeden Sonntag (bzw. Wochentag für Prüfung) x Wochen zurückgeschaut wird. (Bsp. 04.01. -> 26 Wochen zurück, 11.01. -> 26 Wochen zurück)
- Jede Woche ist daher ein DRZ-Ende
Berücksichtigung von Abwesenheiten
Laut §3 Abs.4a KA-AZG verkürzen ganztägige, GEPLANTE Abwesenheiten den Durchrechnungszeitraum. Kürzen Abwesenheiten den Durchrechnungszeitraum, so werden diese "neutral" betrachtet. Sie werden nicht in die Arbeitszeit gezählt und auch im DRZ nicht berücksichtigt (--> Kürzung von Dividend und Divisor) Sind an einem Tag sowohl Abwesenheitsstunden als auch Leistungsstunden vorhanden, so zählt dieser Tag NICHT als Ausfallstag und verkürzt den Durchrechnungszeitraum NICHT.
Ungeplante Abwesenheiten werden mit den Stunden in den Arbeitszeiten berücksichtigt und daher auch der DRZ nicht gekürzt.
Mit welcher Wertigkeit der Durchrechnungszeitraum gekürzt wird (Wochenfaktor), kann definiert werden. Folgende Varianten sind bekannt:
Wochenfaktor Wert eines Ausfalltages Wochentage 5 0,2 (1/5) Montag - Freitag 6 0,167 (1/6) Montag - Samstag 7 0,143 (1/7) Montag - Sonntag
Beispiel: Wochenfaktor = 5 Ein Abwesenheitstag von Montag - Freitag verkürzt den Durchrechnungszeitraum um 1/5 der Woche = 0,2 Wochen Wochenfaktor = 6 Ein Abwesenheitstag von Montag - Samstag verkürzt den Durchrechnungszeitraum um 1/6 der Woche = 0,167 Wochen Wochenfaktor = 7 Ein Abwesenheitstag von Montag - Sonntag verkürzt den Durchrechnungszeitraum um 1/7 der Woche = 0,143 Wochen
Welche Planungscodes als Ausfallstage zu werten sind, muss in den Einstellungen hinterlegt werden. Weiters muss definiert werden, ob eine Abwesenheit an einem Feiertag einen Ausfallstag darstellt und daher den Durchrechnungszeitraum kürzt oder nicht.
Achtung: Es sollte natürlich immer der Wochenfaktor mit dem Eintrag der Planungscodes zusammenpassen! Wird zb der Urlaub am Wochenende nicht eingetragen ist ein Wochenfaktor von 7 nicht passend! (Es bleibt immer ein "Wochenrest" von 2 Tagen über --> Wochenarbeitszeit = 0, Divisor = 0,286)
Beispiele
1) Geplante Abwesenheit = Ausfallstag:
Im folgenden Beispiel wurde 1 Urlaubstag verplant. Urlaube werden hier als Ausfalltag behandelt:
Für die Kalenderwoche von 05.01. - 11.01. wird nun ein anderer Wochenfaktor berechnet: Der Urlaubstag am 05.01. reduziert den Wochenfaktor von 1 um 1/5 (0,2)→ Wochenfaktor = 0,8 Die Stunden der Abwesenheit werden NICHT angerechnet. Ist dies der einzige Ausfalltag in einem z.B. 26-wöchigen Durchrechnungszeitraum, so wird am Ende die angefallene Arbeitszeit nicht durch 26 sondern nur durch 25,8 dividiert.
2) Geplante Abwesenheit ist kein Ausfalltag:
Im folgenden Beispiel wurde 1 Fortbildungstag verplant. Fortbildungen werden hier NICHT als Ausfalltag behandelt:
Für die Kalenderwoche von 05.01. - 11.01. gibt es keine Änderung des Wochenfaktors. Hier wird am Ende des z.B. 26-wöchigen Durchrechnungszeitraumes trotz Abwesenheit durch 26 dividiert. Die Stunden des Fortbildungstages werden jedoch in die gesamte Arbeitszeit hineingerechnet.
3) Geplante Abwesenheit (=Ausfalltag) über ganze Woche: Im folgenden Beispiel wurde 1 ganze Woche Urlaub verplant. Urlaube werden hier als Ausfalltag behandelt:
Wird eine gesamte Ausfallwoche geplant, so reduziert sich der Wochenfaktor um 1 Woche und die Stunden der Abwesenheit werden NICHT angerechnet. Ist dies die einzige Abwesenheit im z.B. 26-wöchigen Durchrechnungszeitraum, so wird am Ende die angefallene Arbeitszeit nicht durch 26 sondern nur durch 25 dividiert.
Umsetzung in ALEX
Tägliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
Wochenruhe pro Woche
Wochenruhe im DRZ
Umsetzung in ALEX
Freie Wochenenden
Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten
Bezahlte Pausen
AZG-Verletzung
Behandlung der AZG-Verletzungen: AZG-Verletzung