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== Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt == | == Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt == | ||
Wird die wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt, so muss sichergestellt werden, dass im mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten wird. | |||
Je nach Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung sind das 17 oder 26 Wochen. | |||
Der Durchrechnungszeitraum selbst kann rollierend oder fix geprüft werden. | |||
* Fixer DRZ: | |||
** Hier wird ein fixer Zeitraum geprüft (z.B. 26 Wochen von 05.01.2015 - 05.07.2015) | |||
* Rollierender DRZ | |||
** Hier wird ein rollierender Zeitraum geprüft. Das heißt, dass jeden Sonntag (bzw. Wochentag für Prüfung) x Wochen zurückgeschaut wird. (Bsp. 04.01. -> 26 Wochen zurück, 11.01. -> 26 Wochen zurück) | |||
** Jede Woche ist daher ein DRZ-Ende | |||
Version vom 14. August 2015, 10:02 Uhr
Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Folgende Prüfungen stehen zur Verfügung:
Tägliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
- Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden
Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.
- tägl. Arbeitszeit bei Verlängerten Diensten
Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Weiters gibt es hier für Ärzte die Ausnahme dass bei Diensten, welche am Vormittag eines Samstages oder eines Tages vor einem Feiertag beginnt, 49 Stunden dauern dürfen. Diese Regelung wird jedoch bis 2020 in Schritten auf 29 Stunden verkürzt. (http://www.jusline.at/4_Verlaengerter_Dienst_KAAZG.html -> Absatz 4a)
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 1 und 2)
- KA-AZG:
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit
Begriffsbestimmung
- Der Begriff „Wochenarbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.
Durch Kollektivverträge/Betriebsvereinbarungen kann der Grenzwert als auch der Zeitraum der Prüfung verschoben werden.
Bekannte Zeiträume: Montag 00:00 - Sonntag 24:00 (= laut AZG) Sonntag 00:00 - Samstag 24:00 Mittwoch 07:00 - Mittwoch 07:00
Grundsätzlich gilt eine Höchstarbeitszeit pro Woche. Wird diese jedoch ausgedehnt so muss zusätzlich die Einhaltung dieser Wochenarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen
- AZG: http://www.jusline.at/9_H%C3%B6chstgrenzen_der_Arbeitszeit_AZG.html (Absatz 3)
- KA-AZG: http://www.jusline.at/3_Arbeitszeit_KAAZG.html
Wöchentliche Arbeitszeit pro Woche
Bei dieser Prüfung geht es immer um die maximale Höchstarbeitszeit in einer einzelnen Woche.
Umsetzung in ALEX
Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt
Wird die wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt, so muss sichergestellt werden, dass im mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten wird. Je nach Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung sind das 17 oder 26 Wochen.
Der Durchrechnungszeitraum selbst kann rollierend oder fix geprüft werden.
- Fixer DRZ:
- Hier wird ein fixer Zeitraum geprüft (z.B. 26 Wochen von 05.01.2015 - 05.07.2015)
- Rollierender DRZ
- Hier wird ein rollierender Zeitraum geprüft. Das heißt, dass jeden Sonntag (bzw. Wochentag für Prüfung) x Wochen zurückgeschaut wird. (Bsp. 04.01. -> 26 Wochen zurück, 11.01. -> 26 Wochen zurück)
- Jede Woche ist daher ein DRZ-Ende
Berücksichtigung von Abwesenheiten
Umsetzung in ALEX
Tägliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
Wochenruhe pro Woche
Wochenruhe im DRZ
Umsetzung in ALEX
Freie Wochenenden
Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten
Bezahlte Pausen
AZG-Verletzung
Behandlung der AZG-Verletzungen: AZG-Verletzung