Arbeitszeitgesetzprüfungen

Mit Hilfe der Arbeitszeitgesetzprüfungen in ALEX können optional verschiedene Parameter geprüft werden, die sicherstellen, dass das Arbeitszeitgesetz zu Gunsten der Mitarbeiter eingehalten wird. Folgende Prüfungen stehen zur Verfügung:

Tägliche Arbeitszeit

Begriffsbestimmung

  • Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
  • Der Begriff "Tagesarbeitszeit" die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden

Die Tagesarbeitszeit darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Bei der maximalen Tagesarbeitszeit handelt es sich hierbei also um die durchgehende Dienstdauer und nicht um die Arbeitszeit an einem einzelnen Kalendertag.

  • tägl. Arbeitszeit bei Verlängerten Diensten

Der Grenzwert der maximalen täglichen Arbeitszeit kann sich bei Nachtdiensten (verlängerten Diensten) ändern. Weiters gibt es hier für Ärzte die Ausnahme dass bei Diensten, welche am Vormittag eines Samstages oder eines Tages vor einem Feiertag beginnt, 49 Stunden dauern dürfen. Diese Regelung wird jedoch bis 2020 in Schritten auf 29 Stunden verkürzt. (http://www.jusline.at/4_Verlaengerter_Dienst_KAAZG.html -> Absatz 4a)

Gesetzliche Grundlagen

Umsetzung in ALEX

Wöchentliche Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt

Tägliche Ruhezeit

Wöchentliche Ruhezeit

pro Woche

im DRZ

Freie Wochenenden

Anzahl an Nachtdiensten / verl. Diensten

AZG-Verletzung

Behandlung der AZG-Verletzungen: AZG-Verletzung