ABW IMMER nach Besch-Ausmaß

Bei der Abwesenheitsberechnung IMMER nach Beschäftigungsausmaß handelt es sich um ein grundsätzlich veraltetes und aus der händischen Dienstplanung überliefertes Berechnungsverfahren. Aufgrund des seit Jahren geprägten Mitarbeiterverständnisses wird sie jedoch noch weiterhin eingesetzt.

Es wird im Soll- und auch im Istdienstplan die Tagessollstellung des Mitarbeiters als Abwesenheitsstunde angenommen. Aus diesem Grund ist sie nur in Verbindung mit einer Sollstundenberechnung aus Tagessollstunden zu empfehlen. Bei der Sollstundenberechnung nach fixem Monatssoll führt sie unweigerlich zu Mehr- oder Minderleistungen. Die Sollstundenberechnung nach einem Rahmenplan ist dahingehend abgesichert, dass sich die Abwesenheitsstunden immer aus dem dahinterliegenden Dienst errechnen.

Für Neukonzeptionen empfiehlt sich daher die Variante ABW gemischt, die sowohl einen 5- als auch einen 7-Tagesbetrieb abdeckt.

Umsetzung in ALEX®

Parameterisierung

Beim "Planungscode" ist die Abrechnungsart ABW IMMER nach Besch-Ausmaß auszuwählen.

Abbildung im Dienstplan

In allen Beispielen handelt es sich um eine Vollzeitkraft mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Abwesenheitsberechnung ABW B.png

Grundlagen

Sowohl bei Verwendung ab dem Solldienstplan (Beispiel 1) als auch erst ab Eintrag im Istdienstplan (Beispiel 2) wird das individuelle Tagessoll des Mitarbeiters für die Abwesenheitsberechnung herangezogen. Dem Zeitkonto "Url" kann entnommen werden, dass die Stundenberechnung nur für einen Tag erfolgte. Es handelt sich in beiden Beispielen um eine regelmäßige Verteilung der Wochenstundenverpflichtung von Montag bis Freitag. Aus diesem Grund wurde der Freitag mit 8 Stunden und der Samstag und Sonntag mit 0 Stunden bewertet.

Harmonisierung mit der Sollstundenberechnung

Die Abstimmung mit der Sollstundenberechnung wird am deutlichsten sichtbar, wenn der Mitarbeiter den gesamten Monat abwesend ist. Wurde eine Sollstundenberechnung nach Tagessoll zugrunde gelegt, stimmen die berechneten Abwesenheitsstunden mit dem erforderlichen Monatssoll überein (Beispiel 3 und 4). Dies gilt sowohl für eine regelmäßige als auch für eine unregelmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit. Durch die Abwesenheit entstehen dem Mitarbeiter weder Mehr- noch Minderleistungen.

Bei einer Sollstundenberechnung nach einem Rahmenplan wurde diese Abwesenheitsberechnung von Alex® automatisch abgesichert. Eine Ermittlung nach Beschäftigungsausmaß findet nicht statt. Die Abwesenheiten ergeben sich ausschließlich aus dem dahinterliegenden Schichtplan (Beispiel 5). Dies führt nun ebenfalls weder zu einer Mehr- noch Minderleistung für den Mitarbeiter.

Die größte Schwierigkeit entwickelt sich bei der Sollstundenberechnung nach fixem Monatssoll. Hier entstehen dem Mitarbeiter automatisch Abweichungen zu seiner Monatssollstellung (Beispiel 6). Daher ist von dieser Abwesenheistberechnung in Verbindung mit einem fixen Monatssoll auf jeden Fall abzuraten.

Schwierigkeiten

Wenn die Abwesenheitsberechnung nach Beschäftigungsausmaß gewählt wurde, ist darauf zu achten, dass der dahinterliegende Dienst immer gelöscht wird. Wenn dies nicht erfolgt und im Hintergrund bleibt der Dienst erhalten, wird für diesen Tag die Abwesenheitsberechnung nach dem Ausfallprinzip herangezogen. Die Abwesenheitsstunden ermitteln sich aus den ausgefallenen Dienststunden. An frei geplanten Tagen, spricht die Berechnungsvariante nach Beschäftigungsausmaß aber trotzdem an. Es ergeben sich somit viel zuviele Abwesenheitsstunden (Beispiel 7). Die korrekte Einstellung erfolgt beim Planungscode über die Eigenschaften Dienst in Status 'Planung' löschen und Dienst in Status 'Ist' löschen und sorgt dafür, dass vor Eintrag vom Planungscode der eventuell bereits existente Dienst entfernt wird. Die Abwesenheitsberechnung stimmt nun wieder mit der Sollstundenberechnung überein (Beispiel 8).

Siehe auch

Abwesenheitsberechnung